Für viele Unternehmer stellt sich aktuell die Frage, ob es noch stärker rigorose Richtlinien bei der Kreditvergabe geben wird?
Da Banken zur Zeit zwar günstige Kredite vergeben, dafür aber im Gegenzug persönliche Garantien, Sicherheiten und unzählige Dokumente verlangen wird es sicherlich nicht einfacher. (mehr …)
Grundsätzlich gibt es für Banken drei verschiedene Zielgruppen für die Vergabe von Krediten. Das wären Privatkunden, Geschäftskunden und Unternehmer.
Darunter werden Kredite in ( nicht- ) zweckgebunden unterteilt. Unter Zweckgebunden versteht man, dass der Kredit nur für einen bestimmten Sachverhalt verwendet werden darf. zb. Renovierung einer Immobilie.
Gäbe es die neuen Regeln für Wohnungskredite schon lange, hätten nur wenige ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung.
Dem gegenüber stehen so genannte Konsumkredite. Hier handelt es sich um eine Form eines Ratenkredites. Eine bestimmte Darlehenssumme wird aufgenommen und anfänglich zu festgelegten Zinsen und Raten monatlich zurückgezahlt. Diese Form ist zumeist nicht zweckgebunden. Ein typischer Anlass für ein solches Darlehen, wäre die Anschaffung eines PC oder diverse Haushaltsgeräte, wie Fernseher oder Möbel. Immer häufiger wird diese Art von Krediten auch direkt von Warenhäusern vermittelt. Diese Art von Kredit wird auch Verbraucher-, Anschaffungs-,oder Konsumentenkredit genannt.
Wie sieht es nun bei den Krediten für Geschäftskunden und Unternehmern aus?
Der Traum der meisten ÖsterreicherInnen ist wohl der vom eigenen Haus.
Ein Haus ?
Egal ob Sie es selbst bauen oder im Auftrag an eine Baufirma übergeben, das Plus gegenüber einer Wohnung, die in ein durch konzipiertes Wohnhaus eingegliedert ist, sind die Planungsfreiheit“ und die unendlichen Gestaltungsmöglichkeiten. (mehr …)
Jahresbeginn und es gilt über die richtige Geldanlagestrategie 2016 nachzudenken.
Investment
Das aktuell anhaltende Niedrigstzinsniveau wird sich nicht so schnell ändern, daher lautet die Devise: „Wer eine annehmbare Rendite will, muss zukünftig mehr Risiko nehmen“. Es ist davon auszugehen, dass die Europäische Zentralbank keine großen Veränderungen im heurigen Jahr beschließen wird, selbst wenn die US- Notenbank weitere Zinserhöhungen durchführen sollte. Weitere Zins Schritte in den USA würden den US- Dollar gegenüber dem Euro nochmals schwächen und damit europäische Exporte günstiger machen. (mehr …)
Neben den bereits genannten Vorteilen zur höheren Lebensqualität bei Kauf einer Immobilie für sich und seinen liebsten ist auch die „Leibrente“ eine weitere Nutzungsmöglichkeit. Wer kurz vor der Pension steht wird sich ähnlich wie bei der Auszahlung einer Pensionsversicherung die Frage stellen, soll ich Kapital oder Rente wählen?
Falls Rente dann die nächste Entscheidung wie lange mit und ohne Garantie. Um nun aus einer Vorsorge-Immobilie regelmäßig Kapital zu schlagen besteht die Möglichkeit die vorhandene Immobilie als Leibrente zu vergeben um damit seine regelmäßige, monatliche Pension zu erhöhen. (mehr …)
Aus aktuellem Anlass möchte ich auf die seit 17.08.2015 geltende neue Änderung in der Europäischen Erbrechtsverordnung hinweisen.
Die EU Öffnung brachte uns eine uneingeschränkte Reisemöglichkeit, die in den nächsten Jahren vermehrt zu Länder übergreifenden Erbschaften führen wird.
Bis jetzt war in den meisten europäischen Ländern, so auch in Österreich, die Staatsangehörigkeit des Erblassers dafür maßgeblich, welches Erbrecht anzuwenden war. (mehr …)
Was tun wenn Ihnen Sie von ihrem Kreditinstitut, wie in den letzten Wochen sehr häufig, ein Schreiben erhalten, dass die Bank die Anpassung der Zinsen nun anders sieht bzw. für Ihr Institut anders auslegt. ANMERKUNG: Nicht zum Vorteil der Kunden!
Sehr viele Fragen stellen sich vor dem Kauf einer Immobilie. Gerade aus diesem Grund sind Sie bei einem Spezialisten, dem „Vermögens- Finanzierungsberater“ genau richtig.
Warum soll ich einen unabhängigen Finanzierungsberater wählen?
Zu einem Immobilienkauf und Verkauf oder zum Hausbau gehört ein Blick in das Grundbuch. Sowohl der Bauherr oder Käufer als auch der Verkäufer sollte in der Planungsphase eine Grundbucheinsicht vornehmen. Es sind darin viele wichtige Informationen enthalten, die über den Kauf oder Bau einer Immobilie entscheiden können sowie den Verkauf wesentlich bestimmen.
Wechselt eine Liegenschaft seinen Besitzer, muss der neue Besitzer in das Grundbuch eingetragen werden. Verpflichtend zu zahlen ist hier die Grundbucheintragungsgebühr.
Image courtesy of Danilo Rizzuti / FreeDigitalPhotos.net
Kosten für die Einsicht in das Grundbuch
Die Gebühren für eine Grundbucheinsicht betragen bei einer Abfrage über ein Bezirksgericht oder einen Notar 13,70 Euro pro Auszug. Beim Notar müssen Sie mit weiteren Unkosten für den Zeitaufwand hinzurechnen. Vereinbaren Sie eine Pauschale um keine Überraschung zu erleben.
Auch über das Internet kann das Grundbuch eingesehen werden. Hier richten sich die Gebühren nach dem Aufwand. Sie beginnen bei 1,05 Euro für die Suche nach Grundstücksadressen und können bis zu 44 Euro für die Abfrage digitaler Kastralmappen betragen. Eine Vollabfrage einer Einlagezahl kostet aktuell 3,36 Euro. Wer via Internet das Grundbuch einsehen möchte, sollte darauf achten, dass es sich um vom Bundesministerium für Justiz autorisierte Verrechnungsstellen handelt.
Das Grundbuch, ein von den Bezirksgerichten geführtes öffentliches Register, in das Grundstücke und die an ihnen bestehenden dinglichen Rechte eingetragen werden. Unter anderem können folgende Rechte in das Grundbuch eingetragen werden: Das Eigentum, das Wohnungseigentum, das Pfandrecht, das Baurecht, Dienstbarkeiten und Reallasten. Zusätzlich können noch Anmerkungen und Ersichtlichmachungen auf bestimmte rechtliche Tatsachen hingewiesen werden. Eintragungen wie das Pfandrecht findet man im C-Lastenblatt, dort werden Pfandrechte, Veräußerungsverbote, Belastungsverbote, Dienstbarkeiten, Vorkaufsrechte bzw. Wiederkaufsrechte bearbeitet.
Übertragungen von Liegenschaften innerhalb der Familie
Die letzte Grundbuchsgebührennovelle aus 2013 hat einige gesetzliche Verbesserungen durch den Verfassungsgerichtshof gebracht.
Bei Übertragungen von Liegenschaften innerhalb der Familie wird aktuell der dreifache Einheitswert zugrunde gelegt.(mehr …)
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