Die Finanzwelt befindet sich in einem tiefgreifenden technologischen Wandel.

Unter dem Schlagwort „Künstliche Intelligenz“ (KI) formiert sich eine Dynamik, die nahezu jeden Arbeitsprozess erfasst. Selbst in der sensiblen Disziplin der Vermögensberatung wird zunehmend versucht, den Mandantenkontakt – vom Erstgespräch bis zur laufenden Betreuung – vollständig zu digitalisieren. Doch wer den technologischen Hype unkritisch adaptiert, verkennt das fundamentale Fundament unserer Branche: Vertrauen und Individualität.

Vertrauen und Individualitaet in der Finazberatung
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Empfehlungen zur Vergabe von privaten Wohnkrediten

Mit dem Auslaufen der KIM-Verordnung am 30. Juni 2025 und der Entscheidung, diese nicht zu verlängern, hat die Finanzmarktaufsicht (FMA) kürzlich ihre neuen Empfehlungen zur Vergabe von privaten Wohnkrediten veröffentlicht. Diese Empfehlungen, die am 26. Juni 2025 im sogenannten WIK-Rundschreiben veröffentlicht wurden, setzen den Rahmen für eine verantwortungsvolle Kreditvergabe nach dem Ende der KIM-Verordnung.

Die Finanzmarktaufsicht reagiert damit auf die aktuellen Entwicklungen im Immobiliensektor und die gestiegene Nachfrage nach Wohnbaukrediten. Die Veröffentlichung der Empfehlungen folgt einer kontroversen Diskussion im Parlament, in der die Vorstandsmitglieder der FMA, Helmut Ettl und Eduard Müller, ihre Sichtweise zur zukünftigen Kreditvergabe darlegten.

zukünftige Kreditvergabe

Hintergrund: Umsetzung der Empfehlungen des Finanzmarktstabilitätsgremiums (FMSG)

Die FMA erklärte, dass mit den neuen Empfehlungen die Vorgaben des Finanzmarktstabilitätsgremiums (FMSG) umgesetzt werden, welches die Bedeutung einer stabilen und nachhaltigen Kreditvergabe betont. Im Kern geht es darum, ein gesundes Kreditwachstum zu fördern und gleichzeitig der Gefahr von Blasenbildungen auf dem Immobilienmarkt entgegenzuwirken.

Die FMA betont, dass ihre Empfehlungen keine verbindliche Verordnung darstellen, sondern eine „aufsichtliche Erwartungshaltung“ zur Förderung einer soliden Kreditvergabe widerspiegeln. Diese Erwartungshaltung orientiert sich an internationalen Standards und den bereits in der KIM-Verordnung festgelegten Prinzipien.

Die drei Grundregeln der FMA für Wohnbaukredite

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Wiedererwachen des Immobilienmarktes 2025: Erholung nach Kreditknappheit

Immobilienkredite verzeichnen starkes Wachstum

Der Aufschwung in der Immobilienbranche bis 2022 wurde maßgeblich durch leicht zugängliche Kredite ermöglicht. Nach einer kurzen Pause beginnt der Markt in diesem Jahr allmählich wieder zu wachsen. Die Zurückhaltung der Banken bei der Immobilienfinanzierung galt in den vergangenen beiden Jahren als Engpass für die Branche. Dies scheint sich nun zu ändern.

Laut Statistik der OeNB wurden von Januar bis April 2025 insgesamt 5,2 Milliarden Euro an Wohnbaukrediten an private Haushalte vergeben. Das Neugeschäft stieg im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Vorjahres um 65 Prozent, obwohl die Kreditzinsen seit Jahresbeginn kaum Veränderungen zeigten.

Wiedererwachen des Immobilienmarktes 2025
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BAU- und Wohnraumpaket – Gebührenbefreiung bei Erwerb von Eigentum

Gebührenbefreiung bei Erwerb von Eigentum

Allgemein fallen bei einem Immobilienkauf für die Eintragung des Eigentumsrechts in das Grundbuch ( = jene Kosten, dass ihr/e Namen ins Grundbuch eingetragen werden ) eine Gebühr von 1,1% des Kaufpreises und 1,2% der Darlehenssumme ( = jene Gebühr, dass die kreditgebende Bank ins Grundbuch eingetragen wird) an.

In einer Plenarsitzung des Nationalrates vom März 2024 wurde von der österreichischen Regierung ein Bau- und Wohnraumpaket beschlossen, bei dem es vorläufig bis zum 30.06.2026, unter bestimmten Umständen, eine Befreiung der erwähnten Gebühren ermöglicht. Das Gerichtsgebührengesetz wurde nunmehr zeitlich befristet geändert, damit soll der Erwerb oder die Errichtung einer Wohnstätte zur Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses ab 01.04.2024 begünstigt werden.

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Änderungen im Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz

Jetzt ist es fix, der Justizausschuss hat Ende März 2023 einstimmig Änderungen im Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz beschlossen. Ab 1 Mai bekommen ältere Personen damit einen leichteren Zugang zu Krediten.

Kredit für ältere Personen

Die entsprechende Regierungsvorlage wurde einstimmig genehmigt. Bisher sah das Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz in §9 Abs. 5 vor, dass Kredite nur dann gewährt werden dürfen, wenn aus der Kreditprüfung hervorgeht, dass die Verpflichtungen des Kreditvertrages erfüllt werden können. Damit verbunden war, dass ältere Kreditwerber bei längeren Laufzeiten quasi vom „Kreditmarkt“ ausgeschlossen wurden.

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Leider erfahre ich als Bestatterin immer wieder, dass sich nur sehr wenige Menschen schon zu Lebzeiten mit der Endlichkeit des Lebens, besonders des eigenen, nicht wirklich gern auseinandersetzen.

Sterbeversicherung

Die Angst vor der Gefahr, die vom Tod ausgehen könnte, entwickelt in unserem tiefsten Inneren eine Ambivalenz. Einerseits sind wir heute vom Wirklichkeitsdruck des Todes befreit: gestorben wird im Krankenhaus oder im Pflegeheim, nicht mehr zu Hause und dann übernimmt der Bestatter*in und kümmert sich um den Rest. Somit bleiben Rituale, wie die leibliche Verabschiedung und die liebende Zärtlichkeit über den Tod hinaus, fern – der Tod als Teil des Lebens bleibt fern.
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„Einfamilienhaus“ – Keine Wohnform sorgt aktuell für derart hitzige Diskussionen wie diese Art der Wohnmöglichkeit

Es ist äußerst begehrt, es ist beliebt aber auch umstritten. Warum sollte man darauf verzichten, wenn man es sich leisten kann ? Wo doch die Nachfrage ungebrochen hoch ist.

Was spricht für ein Einfamilienhaus:

Die Menschen wollen so wohnen; Fragt man die Österreicherinnen und Österreicher wie sie am liebsten wohnen würden lautet die Antwort in den allermeisten Fällen – im EIGENHEIM. Viele sind selbst so aufgewachsen und schätzen hier Privatsphäre, Ruhe, Platz und Grünflächen. Umstände die in Wohnungen in Ballungszentren längst zur Mangelware geworden sind. Speziell der eigene Garten, auch wenn er noch so klein ist , bleibt unumstritten. Gerade in aktuellen Zeiten von Corona, drohenden Blackouts oder dem Krieg gewinnt das Familienleben mit Kindern vor dem eigenen Gemüsehochbeet an Wert.

Einfamilienhaus
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Einkommen können mit steigenden Wohnraumpreise nicht mithalten

Der Preis für den Ankauf von „Wohnraum“ stieg 2021 um mehr als 10 Prozent, die Einkommen in Relation um ca. 13 Prozent weniger. Je nach Lage und Ausstattung sind die Mieten deutlich gestiegen. Die letztjährige Preisdynamik dürfte 2022 etwas nachlassen. 

Seit über einem Jahrzehnt steigen die Preise für Wohnraum in Österreich deutlich an. Dieser Trend setzte sich auch 2021 fort, Analysten verschiedener Bank gehen von einem Anstieg um mehr als zehn Prozent aus. Auch die Einkommen sind gestiegen, allerdings konnten sie mit dem Tempo der Wohnpreise nicht mithalten. Seit Beginn der Pandemie ist der Wert eines Jahresnettoeinkommen in Relation zu den realen Preisen um cirka 13 Prozent gesunken. 

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