In der kalten Jahreszeit zieht es uns wieder vermehrt in Thermen- und Hallenbäder

Egal ob Plantschen, Rutschen oder sich eine Auszeit im Spa- und Saunabereich nehmen. In Thermenanlagen oder Hallenbäder lauern zahlreiche Gefahren. Daher stellt sich die Frage nach der Haftung nach einem Unfall ?

Unfall in der Therme?

Liest man die ABGs von Thermenanlagen, so nehmen sich diese sehr schnell aus der Haftung. Zusammenfassend kann gesagt werden dass nur für Schäden, die dem Gast durch rechtswidriges Verhalten seitens der Therme zugefügt wird, Haftung besteht. In vielen Fällen betrifft dies auch Stürze oder gesundheitliche Schäden infolge der Benutzung der Thermen-, Spa, Sport und Vergnügungsanlagen. ( Fitnessgeräte, Rutsche, Kinderspielplatz ). Das bedeutet in den meisten Fällen dass, der Gast selber schuld ist wenn etwas passiert.

Wer übernimmt die Haftung?

Thermen übernehmen weder die Verantwortung noch werden Kosten für entstandene Schäden übernommen. Ausnahme wenn die Unfallursache tatsächlich ein Fehler seitens des Anlagenbetreibers war.

Wer kommt nun für Behandlungskosten und etwaige Folgekosten auf?

Behandlungskosten infolge eines Badeunfall übernimmt die jeweilige Sozialversicherung. Folgekosten, darunter fallen Heilkosten, Unfallrente, Rehakosten, werden von einer privaten Unfallversicherung übernommen. Kommt es zu Rechtsstreitigkeiten über den Unfallhergang bzw. die Haftung sind Sie mit einer Rechtschutzversicherung gut beraten. Diese klärt für Sie Haftungsfragen und vertritt Sie im Ernstfall vor Gericht. Bei Unfällen mit mehreren Personen zb. bei Rutschunfällen, wo mehrere Beteiligte involviert waren, gilt es unbedingt zu klären wer diese Personen waren. Wurden Badegäste aufgrund ihres Verschulden ( zb. Missachtung der Rutschordnung ) verletzt, so leistet ihre Private Haftpflichtversicherung Schadenersatz bzw. wehrt diese unberechtigte Forderungen ab.

Mein persönlicher Tipp: Ist es zu einem Unfall mit Verletzungen in einer Therme oder einem Hallenbad gekommen, so melden Sie diesen umgehend an die Betriebsleitung und dokumentieren Sie den Unfallhergang. Sind Sie der Ansicht, dass der Unfall aufgrund von Sicherheitsmängel oder Defekten zustande gekommen ist, sollten Sie unbedingt eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen und mit ihrem persönlichen Versicherungsberater darüber reden.