BAU- und Wohnraumpaket – Gebührenbefreiung bei Erwerb von Eigentum
Allgemein fallen bei einem Immobilienkauf für die Eintragung des Eigentumsrechts in das Grundbuch ( = jene Kosten, dass ihr/e Namen ins Grundbuch eingetragen werden ) eine Gebühr von 1,1% des Kaufpreises und 1,2% der Darlehenssumme ( = jene Gebühr, dass die kreditgebende Bank ins Grundbuch eingetragen wird) an.
In einer Plenarsitzung des Nationalrates vom März 2024 wurde von der österreichischen Regierung ein Bau- und Wohnraumpaket beschlossen, bei dem es vorläufig bis zum 30.06.2026, unter bestimmten Umständen, eine Befreiung der erwähnten Gebühren ermöglicht. Das Gerichtsgebührengesetz wurde nunmehr zeitlich befristet geändert, damit soll der Erwerb oder die Errichtung einer Wohnstätte zur Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses ab 01.04.2024 begünstigt werden.
Änderungen im Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz
Jetzt ist es fix, der Justizausschuss hat Ende März 2023 einstimmig Änderungen im Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz beschlossen. Ab 1 Mai bekommen ältere Personen damit einen leichteren Zugang zu Krediten.
Die entsprechende Regierungsvorlage wurde einstimmig genehmigt. Bisher sah das Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz in §9 Abs. 5 vor, dass Kredite nur dann gewährt werden dürfen, wenn aus der Kreditprüfung hervorgeht, dass die Verpflichtungen des Kreditvertrages erfüllt werden können. Damit verbunden war, dass ältere Kreditwerber bei längeren Laufzeiten quasi vom „Kreditmarkt“ ausgeschlossen wurden.
In der kalten Jahreszeit zieht es uns wieder vermehrt in Thermen- und Hallenbäder
Egal ob Plantschen, Rutschen oder sich eine Auszeit im Spa- und Saunabereich nehmen. In Thermenanlagen oder Hallenbäder lauern zahlreiche Gefahren. Daher stellt sich die Frage nach der Haftung nach einem Unfall ?
„Einfamilienhaus“ – Keine Wohnform sorgt aktuell für derart hitzige Diskussionen wie diese Art der Wohnmöglichkeit
Es ist äußerst begehrt, es ist beliebt aber auch umstritten. Warum sollte man darauf verzichten, wenn man es sich leisten kann ? Wo doch die Nachfrage ungebrochen hoch ist.
Was spricht für ein Einfamilienhaus:
Die Menschen wollen so wohnen; Fragt man die Österreicherinnen und Österreicher wie sie am liebsten wohnen würden lautet die Antwort in den allermeisten Fällen – im EIGENHEIM. Viele sind selbst so aufgewachsen und schätzen hier Privatsphäre, Ruhe, Platz und Grünflächen. Umstände die in Wohnungen in Ballungszentren längst zur Mangelware geworden sind. Speziell der eigene Garten, auch wenn er noch so klein ist , bleibt unumstritten. Gerade in aktuellen Zeiten von Corona, drohenden Blackouts oder dem Krieg gewinnt das Familienleben mit Kindern vor dem eigenen Gemüsehochbeet an Wert.
Einkommen können mit steigenden Wohnraumpreise nicht mithalten
Der Preis für den Ankauf von „Wohnraum“ stieg 2021 um mehr als 10 Prozent, die Einkommen in Relation um ca. 13 Prozent weniger. Je nach Lage und Ausstattung sind die Mieten deutlich gestiegen. Die letztjährige Preisdynamik dürfte 2022 etwas nachlassen.
Seit über einem Jahrzehnt steigen die Preise für Wohnraum in Österreich deutlich an. Dieser Trend setzte sich auch 2021 fort, Analysten verschiedener Bank gehen von einem Anstieg um mehr als zehn Prozent aus. Auch die Einkommen sind gestiegen, allerdings konnten sie mit dem Tempo der Wohnpreise nicht mithalten. Seit Beginn der Pandemie ist der Wert eines Jahresnettoeinkommen in Relation zu den realen Preisen um cirka 13 Prozent gesunken.
Für Kreditnehmer von Immobilien werden die Vergaberichtlinien verschärft.
Im kommenden Jahr wird die Finanzmarktaufsicht ( FMA ) eine Verordnung begeben, in der verpflichtende Mindeststandards für Eigenkapital und Laufzeiten bei Wohnbaukrediten vorgegeben werden.
Der Aufsicht machen lockere Vergabestandards einiger Banken für private Wohnbaukredite bei gleichzeitig steigenden Immobilienpreisen Sorgen. Nun ist es offiziell, der Finanzmarkt Vorstand, Helmut Ettl kündigt für 2022 eine Verordnung an, die von den Banken mehr Disziplin verlangt. Bei einer Pressekonferenz kündigt Ettl regulatorische Mindeststandards an. Dazu hat das Finanzmarktstabiltätsgremium ( FMSG ) bereits vor Jahren Empfehlungen ausgegeben, die nur teilweise umgesetzt wurden.
In Zukunft wird ein Eigenmittelanteil von mindestens 20 Prozent zwingend vorgeschrieben. Die Gestaltung eines Kredit muss so aussehen, dass die Haushalte künftig nur noch maximal 30 bis 40 Prozent des monatlich verfügbaren Nettoeinkommens für den Schuldendienst aufbringen. Die Laufzeit soll wie bisher maximal 35 Jahre betragen.
Warum diese Entscheidung:
Es war zu beobachten, dass viele Empfehlungen seitens der FMA missachtet wurden. Aktuell liegen bei ca. 60 Prozent der Wohnbaukredite der Eigenmittelanteil unter 20 Prozent, während sich die Preise für Wohnimmobilien seit 2007 fast verdoppelt haben. Ein weiteres wesentliches Argument liegt an der variablen Verzinsung von ca. 40 Prozent des aktuell aushaftenden Kreditvolumen. Die könnte bei einer Normalisierung der Zinslandschaft zu einem großen Problem werden, argumentiert die FMA.
Erinnerung, vor der Finanzkrise 2007/2008 waren Kreditzinsen von 5 bis 6 Prozent üblich, während derzeit ein variabler verzinster Kredit deutlich unter einem Prozent erhältlich ist. Fixzinskredite sind derzeit nur unwesentlich teurer als ein variabler Kredit, dies enthält ein großes Gefahrenpotenzial beim Anstieg der Marktzinsen.
Für die meisten Österreicher ist ein sorgenfreier Ruhestand, trotz bekannter Pensionslücke, sehr wichtig. Dafür sind sie auch bereit privat vorzusorgen. Bei der Frage nach dem am besten geeigneten Altersvorsorgeprodukt zeichnet sich aber eine kuriose Entwicklung ab. Zwischen den Produkten, welche Befragte für die beste Form der privaten Altersvorsorge halten und denen, in die sie ihr Geld tatsächlich anlegen, gibt es einen großen Unterschied.
Viele halten Lebens- und Rentenversicherung für die beste Altersvorsorge – legen aber ihr Geld trotzdem aufs Sparbuch !!
Mietausfallversicherung – Hilfe bei Vermietungsproblemen
Sie vermieten die eine oder andere Liegenschaft und möchten für einen möglichen Konflikt mit Mietern optimal vorsorgen ?
Leicht gesagt, wo man doch als Vermieter so manche Überraschung erleben kann. Mit einem passenden Leistungspaket können Sie Eventualitäten gelassen entgegensehen. Wir zeigen Ihnen wie entstandene Konflikte mit Mietern zu vermeiden oder schnell beizulegen sind.
Voraussetzung:
Sie treten in der Eigenschaft als Vermieter, Verpächter oder Eigentümer des versicherten Objektes auf, das nicht den Wohn- oder Betriebszwecken des Versicherungsnehmers oder seiner Angehörigen dient, sondern von fremden Personen genutzt wird.
Ihre Vorteile im Überblick:
– außergerichtliche Konfliktlösung durch Mediation
– versichert sind auch Verfahren vor den Schlichtungsstellen der Gemeinden
– Übernahme der Kosten für außergerichtliche Konfliktlösung durch Mediation
– Kostenersatz bei Mietausfall wenn geräumt, aber verwüstet hinterlassen
– Kostenersatz bei Mietausfall und keine Rückgabe der Wohnung
Für mehr Informationen rufen Sie uns unter ☎: +43 664 381 09 31 an, wir beraten Sie gerne.
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