Zukunftsvorsorge
Aktuelle News zur staatlich geförderten Pensionsvorsorge
Update: 28.09.2015
Nach wie vor überwiegt der Frust bei vielen Anlegern zu diesem Thema, so ferne sie überhaupt davon Bescheid wissen, da sich viele Versicherungsgesellschaften bei den Kunden noch nicht gemeldet haben.
Attraktives Zukunftsvorsorge-Produkt
Die Idee stammte aus 2003 vom damaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser, dieser erfand eine ganz spezielle Vorsorge, die Österreicher sollten damit zur privaten Altersvorsorge animiert werden, der Wiener Börse einen Schub geben und den Versicherungen viel Geld in die Kassen spülen. Das Produkt mit Kapitalgarantie, mit einer 9% staatlichen Förderung ( maximiert mit 171,09 € pro Jahr ) und einer absoluten Steuerbefreiung entwickelte sich zum Verkaufsschlager. Im darauf folgenden Jahr waren über 400.000 Verträge, 2008 bereits 1,3 Millionen verkauft.
Oder doch nicht?
Ein schwerer Mangel am Produkt sollte sich, bedingt durch die Börsenkrise 2008, als Spielverderber heraus stellen. Die bis dahin verpflichtende Aktienquote von 40 Prozent wurde zur Falle für Versicherungsgesellschaften und Sparer. Die Kombination aus Kapitalgarantie und Mindest Aktienanteil entpuppte sich als fatal. Verträge wurde ausgestoppt und haben zur Folge, dass am Ende des jahrzehntelangen Sparen für viele Anleger nicht mehr herausschauen wird als das einbezahlte Geld. Von den Traumrenditen am Folder, die durch den Aktienanteil erzielt werden sollten, war keine Rede mehr. Als nächstes folgte 2012 der zweite Schlag, die damalige Finanzministerin Frau Maria Fekter halbierte im Rahmen des Sparpaketes die staatliche Prämie auf 4,25%. (maximiert mit 99,–€ pro Jahr).
Was nun?
Nach einem OGH- Urteil aus dem Jahr 2012 darf die Kapitalbindungsfrist die Dauer von zehn Jahren nicht übersteigen, bedeutet die ersten in 2003 abgeschlossenen Verträge könnten ausbezahlt werden. Nun stellen sich viele Anleger die Frage, wie sie weiter vorgehen sollen, aussteigen, den Vertrag stilllegen, sich sofort eine Rente auszahlen lassen – oder nach Reparatur der Probleme mit der neuen Zukunftsvorsorge NEU das Geld umschichten ?
Die Möglichkeiten beginnen mit dem weiterzahlen der Verträge um keine Abzüge von staatlicher Prämie bzw KEST zu erhalten, über Auflösung des Vertrages um Schadensbegrenzung zu betreiben. Sehr häufig wurde bisher die Prämienfreistellung gewählt um zumindest den Verlust begrenzen zu können.
Mein persönlicher Tipp:
Wir haben einen speziellen Katalog erarbeitet, der uns gemeinsam den besten individuellen Weg aufzeigt. Rufen Sie mich unter +43 664 381 09 31 an, wir nehmen uns gerne ausreichend Zeit und analysieren ihre persönliche Situation.
Die Regierung hat ihre Reformpläne zur Zukunftsvorsorge beschlossen. Was sich konkret ändern soll, und welche Auswirkungen die neuen Regeln auf laufende Verträge haben, haben wir für Sie zusammengefasst.
Die prämienbegünstigte Zukunfsvorsorge ist ein „Erbstück“ der ÖVP/FPÖ-Regierung des Jahres 2002. Damals wollte man die Österreicher mit Hilfe eines Steuerzuckerls zur privaten Vorsorge motivieren, in dem man eine staatliche Förderung ähnlich der Bausparprämie einführte.
Was gut gemeint war, erwies sich zwar im Vertrieb als Schlager, auf Seiten der Anleger überwog aber die Enttäuschung.
Die vorgeschriebene hohe Aktienquote, bei der auch nicht global investiert werden durfte, in Kombination mit den auszusprechenden Garantien, manövrierte viele Produkte in eine Sackgasse, aus der es kein Entkommen gibt. Sie sind fix verzinst veranlagt, um bis zum Ende der Laufzeit die zugesagte Garantie zu erwirtschaften. Derzeit ist daher bereits rund ein Viertel der 1,6 Millionen Verträge ruhend gestellt. Um das Produkt und die Idee neu zu beleben, wurde nun eine Reform beschlossen, die die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge ab dem 1. August neu regelt.
„Deutlich bessere Ertragschancen“
Der Gesetzesentwurf hat am Dienstag den Ministerrat passiert und wird nun dem Nationalrat zur Abstimmung vorgelegt. Die Novellierung der Zukunftsvorsorge bedeute laut Finanzministerin Maria Fekter „mehr Sicherheit und eine Steigerung der Attraktivität des Vorsorgeprodukts“. Günter Geyer, Präsident des Versicherungsverbandes, sieht in der reformierten Zukunftsvorsorge „deutlich bessere Ertragschancen“.
Ein zentrales Element des Konzepts wird nicht verändert: Die Kapitalgarantie bleibt erhalten. Die Ausgestaltung der Mindestaktienquote wird hingegen umgestellt. In Zukunft gibt es nur noch zwei Bandbreiten für diese Quote. Bei Personen, älter als 50 Jahre: fünf bis 50 Prozent. Bei Personen jünger als 50 Jahre: 15 bis 60 Prozent. Ursprünglich mussten mindestens 40 Prozent in Aktien veranlagt werden. Vor drei Jahren wurde die Untergrenze gesenkt – auf 30 Prozent für unter 45-Jährige, 25 Prozent für über 45-Jährige und 15 Prozent ab 55 Jahren.
USA und Schwellenländer erlaubt
Die „Zukunftsvorsorge neu“ sieht überdies eine Lockerung im Zusammenhang mit der Wahl der Börsenplätze vor. Bisher mussten die im Rahmen einer Zukunftsvorsorge gehaltenen Aktien zur Gänze an Börsen des Europäischen Wirtschaftsraumes notieren.
Diese Quote wurde nunmehr auf 60 Prozent reduziert, 40 Prozent können somit auch außerhalb des EWR veranlagt werden. Neue Regeln gibt es auch hinsichtlich der Kostentransparenz und der Rechnungsgrundlagen. So müssen Versicherungsunternehmen den Steuerpflichtigen vor Abgabe seiner Vertragserklärung schriftlich über die Höhe der in den Beiträgen enthaltenen Kosten sowie aller sonstigen potenziellen Kosten informieren.
Darüber hinaus sind Informationspflichten im Zusammenhang mit der Veranlagungsstrategie, den damit verbundenen Chancen und Risiken sowie der garantierten Rentenzahlung einzuhalten.
Vertragsumstieg möglich, aber …
Für Berater wichtig ist die Frage, ob und wie ein Umstieg in das neue Modell möglich ist. Leider ist dies nur dann ein Thema, wenn die Mindestlaufzeit des alten Vertrages abgelaufen ist.
Ein steuerfreier Umstieg ist gemäß § 108g Abs. 1 Z 2 Einkommensteuergesetz (EStG) erst nach Ablauf der Mindestlaufzeit des bestehenden Vertrages möglich sein.
In den Bemerkungen zur Regierungsvorlage heißt es dazu: „Auf zu diesem Zeitpunkt bereits bestehende Vertragsabschlüsse hat die Neuregelung grundsätzlich keine Auswirkungen. Für diese Verträge wurden die Kapitalgarantie und das Veranlagungsportfolio nämlich auf die volle Vertragslaufzeit berechnet“.