Für Kreditnehmer von Immobilien werden die Vergaberichtlinien verschärft.

Im kommenden Jahr wird die Finanzmarktaufsicht ( FMA ) eine Verordnung begeben, in der verpflichtende Mindeststandards für Eigenkapital und Laufzeiten bei Wohnbaukrediten vorgegeben werden. 

Der Aufsicht machen lockere Vergabestandards einiger Banken für private Wohnbaukredite bei gleichzeitig steigenden Immobilienpreisen Sorgen. Nun ist es offiziell, der Finanzmarkt Vorstand, Helmut Ettl kündigt für 2022 eine Verordnung an, die von den Banken mehr Disziplin verlangt. Bei einer Pressekonferenz kündigt Ettl regulatorische Mindeststandards an. Dazu hat das Finanzmarktstabiltätsgremium ( FMSG ) bereits vor Jahren Empfehlungen ausgegeben, die nur teilweise umgesetzt wurden. 


In Zukunft wird ein Eigenmittelanteil von mindestens 20 Prozent zwingend vorgeschrieben. Die Gestaltung eines Kredit muss so aussehen, dass die Haushalte künftig nur noch maximal 30 bis 40 Prozent des monatlich verfügbaren Nettoeinkommens für den Schuldendienst aufbringen. Die Laufzeit soll wie bisher maximal 35 Jahre betragen.

Warum diese Entscheidung: 

Es war zu beobachten, dass viele Empfehlungen seitens der FMA missachtet wurden. Aktuell liegen bei ca. 60 Prozent der Wohnbaukredite der Eigenmittelanteil unter 20 Prozent, während sich die Preise für Wohnimmobilien seit 2007 fast verdoppelt haben. Ein weiteres wesentliches Argument liegt an der variablen Verzinsung von ca. 40 Prozent des aktuell aushaftenden Kreditvolumen. Die könnte bei einer Normalisierung der Zinslandschaft zu einem großen Problem werden, argumentiert die FMA. 

Erinnerung, vor der Finanzkrise 2007/2008 waren Kreditzinsen von 5 bis 6 Prozent üblich, während derzeit ein variabler verzinster Kredit deutlich unter einem Prozent erhältlich ist. Fixzinskredite sind derzeit nur unwesentlich teurer als ein variabler Kredit, dies enthält ein großes Gefahrenpotenzial beim Anstieg der Marktzinsen.