Im neuen Jahr 2017 treten Fristen für Steuerzahler und Sparer in Kraft

Bevor wir uns Gedanken zum Jahresende machen und über neue Vorsätze nachdenken, gilt es nochmals Bilanz zu ziehen und alle Geldgeschäfte zu ordnen.

Steuerzahler und Sparer - Fristen 2017

10 Tipps für Sie

Es kann sich durchaus lohnen noch vor der Silvesterfeier einen Blick auf die wichtigsten Fristen zu werfen um Geld zu Sparen.

  • 1

    Arbeitnehmerveranlagung „Lohnsteuerausgleich“ Wer noch keinen Ausgleich 2011 durchgeführt hat, kann dies bis zum Jahresende nachholen.

  • 2

    Änderungen beim Abschluss von Lebensversicherungen: Der Garantiezins, den die Versicherungsgesellschaften ihren Kunden beim Abschluss einer “ klassischen“ Lebensversicherung höchstens versprechen dürfen, sinkt ab 2017 für neue Verträge von derzeit 1% auf 0,5%. Jeder der auf dass aktuell höhere Zinsniveau Wert legt, muss vor dem Jahreswechsel einen Vertrag abschließen.

  • 3

    Einzahlungen auf Bausparverträge oder für die staatlich geförderte Zukunftsvorsorge sollten noch im alten Jahr geleistet werden, ansonsten fällt man um die staatliche Förderung um.

  • 4

    Wertpapier Kapitalertragssteuer: Wer heuer Wertpapiere mit Gewinn verkauft hat, oder dies noch vor hat, sollte überprüfen, ob nicht noch andere Papiere im Depot schlummern, die verglichen mit dem Einstandspreis unter dem Einstiegsniveau liegen. Realisierte Verluste im gleichen Jahr, können gegen die Gewinne gegengerechnet werden um die anfallende Wertpapier KESt zu reduzieren.

  • 5

    Spenden an begünstigte Einrichtungen: Privatpersonen können die Zuwendungen in ihrer Arbeitnehmerveranlagung geltend machen. Unternehmer können Spenden aus dem Betriebsvermögen im Rahmen der Gewinnermittlung absetzen, wenn die Zahlungen noch vor dem Jahreswechsel getätigt werden.

  • 6

    Klein und Mittelbetriebe sogenannte KMUs : ab 01.01.2017 tritt im Rahmen des Gewinnfreibetrags die alten Regelung wieder in Kraft. Dies bedeutet es können neben Wohnbauanleihen auch wieder Wertpapiere und Fonds begünstigt angeschafft werden. Damit wird die vorherige Flexibilität punkto Veranlagungsmöglichkeiten wieder hergestellt.

  • 7

    Sachzuwendungen an Arbeitnehmer, zb. Weihnachtsgeschenke sind innerhalb eines Freibetrages von 186€ jährlich lohnsteuerfrei. Dazu gehören nebst Warengutscheinen und Goldmünzen ( bei denen der Goldwert im Vordergrund steht ) auch Betriebsveranstaltungen. Die Teilnahme an solchen Veranstaltungen ist mit einem Jahresbetrag von 365€ pro Arbeitnehmer gedeckelt.

  • 8

    Werbungskosten: Denken Sie nach ob Sie heuer an Seminaren, Schulungen etc.mit Kostenbeteiligung teilgenommen haben. Sogenannte Fortbildungs- oder Ausbildungskosten können samt Nebenkosten, wie Reiseausgaben, zusätzlicher Verpflegungsaufwand, Familienheimfahrten, Telefonspesen, Fachliteratur, berufliche Mitgliedsbeiträge oder Kosten für eine doppelte Haushaltsführung abgesetzt werden, wenn Sie im Zusammenhang mit ihrer beruflichen oder einer verwandten Tätigkeit stehen.

  • 9

    Sonderausgaben: hier wird zwischen Ausgaben mit und ohne Höchstbetragsbegrenzung unterschieden. Der Nachkauf von Pensionsversicherungszeiten ( Schul- und Studienzeiten ) und freiwillige Weiterversicherungsbeiträge in der Pensionsversicherung können ohne Begrenzung abgesetzt werden. Bei einer Einmalzahlung können auf Antrag die geleistete Zahlung auf zehn Jahre verteilt werden.

  • 10

    Erbrecht – siehe letzten Artikel