Wohnbauförderung Österreich
Die neue Wohnbauförderung ist seit 1.4.2015 in Kraft
Mit der Wohnbauförderung bekommt man einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss für den Kauf oder Sanierung von Eigenheimen. Aber welche Immobilien Förderungen gibt es noch?
Welche Förderungen stehen für Immobilien zur Verfügung?
Die Wirtschaftskrise der letzten Jahre hat dazu geführt, dass das Bedürfnis der Österreicher nach handfesten Sicherheiten spürbar gestiegen ist. Das ersparte wird in relativ wertbeständigen Immobilien und Grundstücken angelegt. Das starke Angebot an Förderungsmöglichkeiten macht die Investitionen in eine Immobilie zusätzlich attraktiv.
Bundesländer als wichtigste Vergabestelle der Wohnbauförderung
- Grundsteuerbefreiung:
Vergabestelle: Finanzamt.
Für Personen, die eine Wohnung errichten bzw. kaufen möchten
Die Vergabestellen für die folgenden Forderungen sind jeweils die Ämter der Landesregierungen.
- Eigenheimförderung:
Sanierungsförderung und Kaufförderung Mietkaufwohnung:
Für Privatpersonen. - Jungfamilienförderungen:
Für Personen unter 35 Jahren mit Kind. - Wohnhaussanierung:
Für Hauseigentümer, Wohnungseigentümer und Mieter. - Wohnbeihilfe:
Für Privatpersonen mit geringem Einkommen. - Sanierungsförderung:
Für thermische Sanierungen, Photovoltaik, Solaranlagen, Feuchtigkeitsschutz, Erneuerung von Wärmebereitstellungsanlagen. - Kaufförderung Mietkaufwohnung:
Für Mieter einer geförderten Mietwohnung mit geringem Einkommen.
Die Anzahl an staatlichen Förderungen ist relativ begrenzt auch wenn die Ausschüttungen teilweise recht großzügig sind. Auf Landesebene sieht es deutlich besser aus. Für die Vergabe der Wohnbauförderung mit all ihren Spezialbereichen wie Eigenheim, Wohnhaussanierung usw. sind die einzelnen Bundesländer bzw. Ämter der Landesregierungen zuständig. Förderungshöhe ist von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich.
Ca. 60% der Österreicher besitzen mindestens eine Immobilie oder ein Grundstück. Innerhalb von drei Jahren ist der Anteil an Eigentümern in der Bevölkerung um acht Prozent gestiegen, mit weiterhin steigender Tendenz. Dabei ist das Wohnen in den eigenen vier Wänden immer noch die Hauptmotivation für den Immobilienkauf oder – bau, für fast ein Drittel der Besitzer ist die Immobilie in erster Linie Wertanlage.
Bausparen als beliebteste staatliche Förderung
- Bauspardarlehen:
Österreichische Bausparkassen
Für Privatpersonen mit Bau- oder Kaufvorhaben.
Etwa 60% aller Österreicher haben einen Bausparvertrag. Gerade jetzt, wo der Leitzins so niedrig wie noch nie ist, hat das Bausparen durch die Förderung an Attraktivität gewonnen, da zu den Sparzinsen eine staatliche Förderung möglich ist. Zur Zeit ist die Prämie sehr gering, kann aber in Zukunft auf bis zu 4% ansteigen. Nach Ablauf von sechs Jahren kann bei einer monatlichen Sparleistung von 100€, je nach Bausparkasse, ein Betrag von bis zu 7.993 € erwirtschaftet werden. Das Auslaufen des Vertrages ist nicht an die Verwendung für ein bestimmtes Bau- oder Kaufvorhaben gebunden.Einen Bausparvertrag können Sie direkt über uns abschließen.
Der Sanierungsscheck – die thermische Sanierung
- Sanierungsscheck:
Österreichische Bausparkassen bzw. Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Für Privatpersonen, die bereits eine Immobilie besitzen oder eine sanierungsbedürftige Immobilie kaufen möchten.
Auch für den Sanierungsscheck sind die österreichischen Bausparkassen die erste Anlaufstelle. Die staatliche Förderung wird für Dämmung von Außenwänden, Geschoßdecken, Dächern und Kellerböden sowie für den Austausch von Fenstern vergeben. Der Sanierungsscheck gilt für Einfamilienhäuser, Zweifamilien- und Reihenhäuser und kann von Eigentümer, Mieter oder Bauberechtigten beantragt werden. Je nach Sanierungsumfang sind zwischen 3 – 8.000 € an einmaliger Förderung möglich. Werden nachweislich nachwachsende Rohstoffe wie zb. Baumwolle, Flachs, Holz oder Kork zum Dämmen verwendet, ist nochmals ein Zuschuss von bis zu 1.000€ möglich. ACHTUNG: der Antrag ist vor der Durchführung der Maßnahmen zu stellen.
Der österreichische Klima- und Energiefonds als finanzielle Bauhilfe
-
Photovoltaik-Anlagen, Solaranlagen und Holzheizungen:
Österreichischer Klima- und Energiefonds
Für natürliche und juristische Personen mit Neubauten oder einem geplanten Wechsel der Energiequelle (Photovoltaik-Anlagen) und Private Haushalte (Solaranlagen und Holzheizungen).
für private Häuslbauer gibt es heuer drei Fördertöpfe vom Klima und Energiefonds und zwar für Photovoltaik, Holzheizungen und Solaranlagen. Gefördert werden neu installierte Heizungen bzw. Energiequellen, durch die der Einsatz fossiler Brennstoffe nachweislich reduziert wird. Das dazugehörige Gebäude bzw. die bestehende Anlage muss mindestens 15 Jahre alt sein. Die Förderungen werden in Form von einmaligen Zuschüssen ausgeschüttet. Bei Holzheizungen liegen sie zwischen 500 und 2.000 €, bei Photovoltaik zwischen 275 und 375 € je KW für bis zu 5 KW und bei Solaranlagen zwischen 750 und 1.500 €. Hier sind die Anträge nach Durchführung der Maßnahmen zu stellen.
Die Wohnbauförderung in Österreich
Die Wohnbauförderung ist Angelegenheit der Bundesländer, daher lassen sich keine allgemeinen Aussagen bezüglich der Höhe und der Kriterien treffen. Grundsätzlich kann jedoch angemerkt werden, dass die Wohnbauförderung viele Bereiche umfasst.
Unter anderem fallen der Bau und Kauf eines Eigenheims oder einer Wohnung, Sanierungen bzw. Maßnahmen für erneuerbare Energien, energiesparsame Bauweisen, Wohnraumschaffung, barrierefreies Wohnen und einige mehr darunter. Für den Häuslbauer bedeutet das, dass er sich in seinem Bundesland genau informieren muss, welche Förderungen zur Zeit möglich sind. ACHTUNG: Dabei kann es sein, dass die Förderprogramme sich ändern bzw. zeitlich begrenzt sind. Deshalb gilt es sich rechtzeitig zu erkundigen um die Fristen nicht zu verpassen. Unter Umständen empfiehlt es sich einen spezialisierten Energieberater auf zu suchen oder mit seinem Kreditmakler zu sprechen, er kennt die verschiedenen Möglichkeiten wie die “ Fördertöpfe“ aussehen.
Die Wohnbauförderung in den österreichischen Bundesländern im Vergleich
Wien
Aufgrund des aktuellen Wohnraummangels konzentriert sich die Wohnbauförderung in Wien auf die Unterstützung von leistbarem Wohnen. Es werden insbesondere Eigenheime und Reihenhäuser, Mietwohnhäuser, Eigentumswohnhäuser, Dachgeschossausbauten und Kleingartenwohnhäuser gefördert. Für geförderten Wohnraum in Wien liegen die Einkommensgrenzen für ein Förderungsdarlehen für Privatpersonen zwischen 50.750 Euro pro Jahr bei einer Person und 95.550 Euro bei vier Personen. Für jede weitere Person werden 5.570 Euro zugelassen. Für Mietwohnungen liegt die Spanne für eine Förderung zwischen 31.087 Euro und 58.527 Euro, der Zuschlag beträgt 3.409 Euro. Um für die Förderung infrage zu kommen, müssen die Anforderungen des Klimaschutzprogramms der Stadt Wien erfüllt werden.
Niederösterreich
In Niederösterreich erfolgt die Eigenheimförderung in Form eines Darlehens des Landes. Die Immobilie muss dazu nachweislich energiesparsam betrieben werden können, z.B. durch den Einbau einer Solar- oder Photovoltaikanlage. Die Förderungswürdigkeit einer Immobilie wird anhand eines Punktesystems berechnet, wobei die Hausform, Größe, A/V- Verhältnis, Energiekennzahl, Maßnahmen zu mehr Nachhaltigkeit, Barrierefreiheit, begrünte Dächer, eine ökologische Gartengestaltung usw. in die Berechnung einfließen. Insgesamt sind bis zu 30.000 Euro Fördersumme möglich. Die Grenzen für das Einkommen liegen bei 40.000 Euro pro Jahr für eine und 65.000 Euro für zwei Personen. Jede weitere Person hebt die Grenze um 8.000 Euro an.
Burgenland
Im Burgenland kann die Wohnbauförderung bis zu 70 Prozent der Gesamtbaukosten ausmachen. Je Quadratmeter Wohnnutzfläche werden 1.200 Euro für Neubauten und 1.000 Euro für Aufstockungen gewährt. Ein Neubaudarlehen oder Sanierungsdarlehen wird mit einem Grundbetrag von maximal 40.000 Euro bezuschusst. Für jedes Kind unter 16 Jahren wird ein Kindersteigerungsbetrag von 11.000 Euro geltend gemacht, daneben gibt es noch einen einkommensabghängigen Sozialzuschlag, der zwischen 3.700 Euro und 15.000 Euro ausmacht. Weitere Zuschüsse gibt es in Form von einem Ortskernzuschlag, einem Ökozuschlag oder für barrierefreies Bauen.
Vorarlberg
Für eine Neubauförderung beträgt die Einkommensgrenze bei Singlehaushalten 3.000€ pro Monat bzw. bei Mehrpersonenhaushalten 5.300 Euro. Kindergeld wird bis zu einer Höhe von 800 Euro nicht berücksichtigt. Die Förderung liegt zwischen 380 € pro m2 für Eigenheime und bis zu 830 € pro m2 für Zubauten, Umbauten und Wohnungserweiterungen. Der Kinderbonus beträgt je Kind 50 € und ab drei Kindern je 75 €. Eine Verbesserung des Heizwärmebedarfs, des Primärenergiebedarfs oder die Senkung von CO2- Emissionen wird mit bis zu 120 Euro bezuschusst. Daneben gibt es noch einen Umweltbonus zwischen 20 und 120 Euro für Holzfassaden, die Verwendung nachwachsender Rohstoffe oder PVC-freie Fenster und die Verbesserung des OI3-Index.
Tirol
Bei den Förderungen in Tirol handelt es sich in erster Linie um günstige Kredite. Vom Land kann eine nicht rückzuzahlende Förderung in Form eines Wohnbauchecks mit einer Fixbetrag von 12.950 € in Anspruch genommen werden, oder auch ein Kredit mit einem Fixbetrag von 37.000 Euro. Für eine verdichtete Bauweise werden zb. abhängig vom Energieverbrauch Kredite mit einem Fixbetrag zwischen 600 und 1.020 Euro je Quadratmeter möglich. Daneben gibt es noch attraktive Zusatzförderungen, etwas für Verbesserung des Heizwärmebedarfs, die Verwendung von Biomasseheizungen, einen Fernwärmeanschluss bzw. eine Wärmepumpe, eine ökologisch vorteilhafte Bauweise und einige mehr. Die Förderungswürdigkeit einer Immobilie wird anhand eines Punktesystems ermittelt. Je besser die zu erwartenden Werte und je nachhaltiger die Maßnahmen, umso höher die Punktzahl. Die Einkommensgrenzen für eine Förderung liegen zwischen 2.700 Euro pro Monat für eine Person und 5.200 Euro für vier Personen. Bei jeder weiteren Person erhöht sich die Grenze um je 350 Euro.
Salzburg
In Salzburg wird die Errichtung einer Immobilie mit 400 Euro je Quadratmeter gefördert. Kinderreiche Familien erhalten außerdem einen Zuschuss von 100 Euro, auch barrierefreies Bauen oder energieökologische Maßnahmen werden mit weiteren fünf Euro je Quadratmeter gefördert. Für den Kauf gibt es die Aussicht auf eine Förderung in Höhe von 450 Euro. Allgemein beträgt der Zuschuss maximal das 1,5 -fache des Grundfördersatzes. Sanierungen werden mit bis zu 20 Prozent der Kosten gefördert. Unterstützt werden eine Verbesserung des Wärmeschutzes und Feuchtigkeitsschutzes, die Errichtung oder Erneuerung von Photovoltaik und Solaranlagen, Dachsanierungen, Badsanierungen oder auch Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung.
Oberösterreich
In Oberösterreich liegen die Einkommengrenzen bei 37.000 Euro pro Jahr für Singlehaushalte bzw. bei 55.000 € für Zwei – Personen – Haushalte. Für jede weitere Person verschiebt sich die Grenze um 5.000 Euro nach oben. Gefördert werden die Errichtung von Eigenheimen oder zweiten Wohnungen in einer Immobilie, für die innerhalb der letzten zehn Jahre die Baubewilligung erteilt wurde. Förderungen werden in Form von Hypothekardarlehen der Oberösterreichischen Landesbank oder eines einmaligen, nicht zurückzuzahlenden Zuschusses in Höhe von 6% des Hypothekendarlehens ausgezahlt. Sind Kinder im Haushalt, steigert sich das Darlehen um 12.000 Euro. Für barrierefreies Bauen gibt es 3.000 Euro mehr. Eine grundlegende Voraussetzung für die Förderung ist eine energiesparende Bauweise, die mit dem Energieausweis nachgewiesen werden muss.
Steiermark
In der Steiermark gibt es Fixbeträge als Förderung. Diese liegen zwischen 10.000 Euro und 12.000 Euro. 2.000 Euro zusätzlich gibt es jeweils für das Einhalten von Passivhausstandards, für Holzkonstruktionen, Eigenheime mit Siedlungsschwerpunkt oder in einer Berggemeinde und für Eigenheime, die in Gruppen errichtet werden. Allgemein ist der Nachweis der Energiesparsamkeit durch eine amtlich anerkannte Energieberatungsstelle Voraussetzung. Wird ein Darlehen aufgenommen, erhöht sich der Förderungsbetrag um das Fünffache, sofern mindestens eine zehn Jahre dauernde Laufzeit gilt. Die Einkommensobergrenzen sind 34.000 Euro pro Jahr für eine Person und 51.000 Euro für zwei Personen. Jede weitere Person wird mit zusätzlichen 4.500 Euro berücksichtigt. Pro 900 Euro, um die die Grenze überschritten wird, wird die Förderung um 20% verringert.
Kärnten
In Kärnten werden der mehrgeschossige Wohnbau mit Miet- oder Eigentumswohnungen, Eigenheime, der Ersterwerb von Wohnraum ( Wohnbauscheck ) und Wohnhaussanierungen gefördert. Außerdem gibt es einen Eigenmittelersatzkredit oder einen Wohnfonds mit Chance auf ein Fertigstellungsdarlehen. Für die Förderung von einem Eigenheim liegt das höchstzulässige Jahreseinkommen zwischen 34.000 Euro pro Jahr für Einzelpersonen und bis zu 60.000 Euro für einen Vier-Personen- Haushalt. Für jede weitere Person werden 5.000 Euro eingeplant. Die Höhe der Wohnbauförderung hängt von der Hausform ab bzw. von der Größe der Außenfläche und der Nutzfläche, den Werten des Energieausweises und dem Heizwärmebedarf. Für Jungfamilien, bei denen beide Elternteile unter 35 jahre alt sind, gibt es einen Zuschuss. Die Förderung gestaltet sich in Form von zinsbegünstigten Krediten oder von Annuitätenzuschüssen zu den Rückzahlungsraten. Die Höhe der Förderung liegt zwischen 470 Euro und 625 Euro je Quadratmeter.