Die Mietvertragsgebühr wird abgeschafft

Die unter Maria Theresia eingeführte Gebühr wird abgeschafft.
Ein Tropfen auf den heißen Stein. Für Wohnungen muss keine Mietvertragsgebühr mehr entrichtet werden. In Summe werden die Mieter um 50 Millionen Euro entlastet. Leistbares Wohnen wird dadurch aber nicht erreicht. Dafür ist die Einsparung für den Einzelnen zu gering. Die Gesetzesänderung wird wahrscheinlich im November wirksam.

Mietvertragsgebuehr faellt

Der Nationalrat folgte in seiner letzten Plenarsitzung vor der Nationalratswahl 2017 der Empfehlung des Finanzausschusses und stimmte mit breiter Mehrheit einem Antrag der FPÖ auf Änderung des Gebührengesetzes zu. Einen ähnlichen Vorstoß hatte zuletzt auch die SPÖ unternommen.

Derzeit beträgt die Mietvertragsgebühr bei befristeten Mietverträgen über eine Wohnung 1% der Mietsumme der gesamten Mietvertragsdauer. Sie ist begrenzt mit dem Dreifachen des Jahresbruttomietzinses. Oder anders gesagt: Die Bemessungsgrundlage darf maximal 36 Monatsmieten betragen. Bei unbefristeten Mietverträgen über Wohnungen und Geschäftsräume beträgt die Vergebührung ebenso maximal 1% des dreifachen Jahresbruttomietzinses. So sind beispielsweise bei einem Mietzins von 750 Euro im Monat für eine unbefristet angemietete Wohnung einmalig 270 Euro Vertragsgebühr (750 x 36 = 27.000 Euro, davon 1 Prozent ergibt 270 Euro Gebühr) an das Finanzministerium abzuführen.

Selbst wenn man nur drei Jahre in der Wohnung bleibt, ergibt der Wegfall der Mietvertragsgebühr eine Ersparnis von nur 7,5 Euro pro Monat (270 Euro/36 Monate). Auch bei befristeten Mietverträgen für Wohnungen kassiert der Finanzminister derzeit noch mit. Hier beträgt die Gebühr 1 Prozent der Gesamtbruttomiete, allerdings gedeckelt auf maximal 3 Jahre. Bei einem Mietzins von 750 Euro im Monat sind 270 Euro Gebühr fällig.

Ein Hauptgrund für die Abschaffung der unter Maria Theresia eingeführten Mietvertragsgebühr war, dass der Mietvertragsgebühr keine Gegenleistung gegenüberstehe. Im gewerblichen Bereich hingegen bleibt die Mietvertragsgebühr bestehen. Diese bringt dem Staat rund 100 Millionen Euro jährlich an Einnahmen, auch wenn hier – wie im privaten Bereich – keine Gegenleistung des Staates gegenübersteht.

Gültig voraussichtlich ab November

Ab wann muss man nun tatsächlich keine Mietvertragsgebühr mehr bezahlen? Im Beschluss selbst ist kein Datum genannt. Daher tritt die Novelle am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Nach der zu erwartenden Bestätigung des Gesetzes durch den Bundesrat und den Bundespräsidenten ist mit dem Inkrafttreten der Novelle Anfang bis Mitte November zu rechnen..