Pensionskonto neu – Teil 1+2+3+4
Das neue Pensionskonto
1.Teil- Perspektive der Sozialversicherungen
Das neue Pensionskonto verspricht für den Versicherten mehr Vorteile als Nachteile.
Mit dem neuen Pensionskonto wird die Pensionsberechnung einfacher, klarer und vor allem transparenter.
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Ähnlich wie bei einem Sparbuch können Sie dann auf einen Blick den jetzigen und zukünftigen angesparten Betrag sehen. Weitere Beitragszahlungen fließen in Form von Teilgutschriften in das Pensionskonto ein.
Funktionsweise des Pensionskontos:
Wenn Sie bereits vor 2005 Versicherungszeiten erworben haben, erhalten Sie seit Juni 2014 eine schriftliche „Konterstgutschrift“.
Diese bildet das Startkapital und berücksichtigt alle Pensionszeiten, die Sie in Österreich bis 31.12.2013 erworben haben.
Wenn Sie erst ab 2005 Versicherungszeiten erworben haben, sind ihre Ansprüche bereits im Pensionskonto gespeichert.
Für jedes Jahr ab 2014 werden ihrem Pensionskonto 1,78 Prozent Ihrer Beitragsgrundlagen = aus den Einkünften abgeleitete Teilgutschrift, gedeckelt bis zur Höchstbemessungsgrundlage gut geschrieben. Unter anderem werden neben der Erwerbstätigkeit auch Kindererziehung, oder Bezug von Arbeitslosengeld usw. berücksichtigt.
Die Erstgutschrift und die Teilgutschriften bilden die aktuelle Gesamtgutschrift. Dieser Ansparbetrag wird jedes Jahr nach der durchschnittlichen Entwicklung der Löhne und Gehälter aufgewertet.
Wie sehe ich, wie hoch meine Pension ist?
Vom Konto ist abzulesen, wie hoch der aktuelle Ansparbetrag ist. Die Gesamtgutschrift geteilt durch 14 ergibt den aktuellen monatlichen Bruttopensionswert. Pensionen werden 14 -mal ausgezahlt, auch an Selbständige gibt es im April und Oktober eine Sonderzahlung.
Was kann/muss ich tun, wenn ich meine Pensionskontomitteilung erhalte?
Sie erhalten bis Ende 2014 eine Mitteilung über den aktuellen Stand ihres Pensionskontos. In der Zusendung – über den aktuellen Kontostand – erhalten Sie auch eine Aufstellung über die Pensionszeiten. Überprüfen Sie diese und teilen Sie ihrer Sozialversicherung alfällig fehlende Zeiten mit.
2.Teil – Kritische Betrachtungsweise des Pensionskonto neu
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Pensionsversicherer behaupten, dass wir für unsere eigenen Pensionen ansparen, vergleichbar wie auf einem Sparbuch. Die Wahrheit sieht anders aus, diese Pensionskonten sind kein Sparkonto, sie stehen grundsätzlich auf Null.
Wie aus einer Waschmitelwerbung wird das neue Pensionskonto von verschiedenen Pensionsversicherungen beworben. Slogan wie: „Endlich ist das groß angekündigte Pensionskonto da “ oder Schlagworte wie: “ Tranparenz, Verständlichkeit, Nachvollziehbarkeit “ sollen den Eindruck eines wunderbar, verständlichen Zugang zur eigenen zukünftigen Pension vermitteln.
Pensionskonto neu – Sparbuch ohne Einlagen?
Kritiker bemängeln unter anderem den Vergleich mit einem Sparbuch, auf dem am ersten Blick alles abgelesen werden kann. Die Sache hat mehrere negative Seiten, eine davon wäre die Tatsache, dass es sich auch beim neuen Pensionkonto nicht um die Umstellung vom Umlagesystem auf Eigenvorsorge handelt. Das Pensionskonto stellt eine Art “ Durchläufer“ dar, der trotz der jährlichen Einzahlungen immer auf Null steht. Das Geld liegt nicht einfach auf dem angesprochenen Konto und wird auch nicht verzinst, sondern WIR zahlen in diesem System die derzeitigen Pensionen. Jeder von uns erwirbt lediglich Ansprüche.
Die aktuellen Berechnung nach Versicherungszeiten geht von der jetzigen Gesetzeslage aus, die höchstwahrscheinlich noch mehrmals ( in der Vergangenheit nicht zu unserem Vorteil ) verändert werden wird.
Das Antrittsalter von Frauen wird sehr wahrscheinlich noch weiter hinaufgesetzt werden müssen, während aktuelle Pensionslücken mit großen Mengen an Steuergeldern zugeschossen werden. Übrigens, eine der Gründe warum nun der Durchrechnungsfaktor von den besten 26 Jahren auf lebenslange Durchrechnung verändert wurde.
3.Teil – Pensionskonto neu: Grundsätzlich Gut
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Grundsätzlich halten wir es für sehr Gut, dass nun von allen Seiten ein erster Überblick über mögliche Höhen von Pensionen abgelesen werden kann. Auch der erzieherische Charakter der Aktion, dass wir nämlich länger als bisher arbeiten sollen/ müssen, damit wir Anspruch auf eine höhere Pension erwerben war schon lange notwendig.
Durchschnittliche Renteneintrittsalter aktuell: Frauen: 57,5 Jahre, Männer: 59,4 Jahre , Tendenz steigend
Für viele wird es ein Schock sein, wie niedrig die Brutto Ansprüche derzeit sind und wie viele Lücken Sie haben. Wir gehen davon aus, dass viele angehende Pensionisten „aufgerüttelt“ werden und die gravierende Schlechterstellung nutzen um die dritte Säule „private Eigenvorsorge“ zu forcieren.
Eine aktuelle Studie der GfK Austria zeigt,dass die Österreicher bereits eine realistische Vorstellung ihrer Lücke mit ca. 600,–€ monatlich haben.
Mein Tipp aus vielen persönlich geführten Gesprächen:
Viele Bürger aus den Geburtsjahren ab ca. 1980 können oder wollen sich nur sehr schwer vorstellen bis zum 65 Lebensjahr voll zu arbeiten. Um nicht massive finanzielle Einbussen durch vorzeitige Altersruhe hinnehmen zu müssen, wird es für viele notwendig sein, die Zeit zwischen dem 60 – 65 Lebensjahr zu überbrücken. Genau hier kann eine gut geplante Eigenvorsorge unter Berücksichtigung verschiedenster Eigenmittel wie bestehende Lebens oder Rentenversicherung, Vorsorgewohnung, Sparpläne mit Fonds durch verschiedenste Produkte ansetzen.
Sehr wichtig dabei: „Auf Sicherheit achten, aber unbedingt die Inflation schlagen“
4.Teil – Pensionskonto neu: Die Wichtigkeit der Pensionsvorsorge – Modell zur Vorbeugung gegen Pensionsarmut
Beachtliche 762.000 Österreicher zahlen bereits in ein Pensionskassen Modell ein. Aber nur rund 22.200 Arbeitnehmer sorgen in einer betrieblichen Kollektivversicherung vor.
Bild – Statistik Austria
Welche Säulen stehen uns nun zur Verfügung:
1. Säule: Das staatliche Pensionssystem
Die erste und sicherlich wichtigste Säule ist das staatliche Pensionssystem, das die Aufgaben der sozialen Umweltverteilung und die Sicherstellung einer ( Mindest- ) Pension hat. Bereits in den 80er und 90er Jahren haben Fachleute wie unter anderem der Sozialwissenschaftler Dr. Bernd Marin auf die nicht mehr finanzierbaren Probleme öffentlich hingewiesen, passiert ist leider viel zu wenig.
Für eine finanzielle Unabhängigkeit benötigt daher jeder Österreicher(innen) mindestens zwei der drei Säulen.
2. Säule: Die betriebliche Pensionsvorsorge
Die betriebliche Zusatzpension, zur Zeit noch kein fest verankerter Bestandteil des Rentensystem, wird in Österreich noch wenig genutzt. Dabei bietet sie Sicherheit, stabile Erträge und ist steuerlich gefördert. Lediglich für ca. 11 Prozent der Dienstnehmer in der Privatwirtschaft wird betrieblich vorgesorgt. (Im Internationalen Vergleich werden in manchen EU-Ländern mit anderen Pensionssystemen zusammen bis zu ca. 65 Prozent erreicht).
Im Wesentlichen gibt es folgende Arten der betrieblichen Vorsorge:
- A. Pensionskassenlösungen
- B. Sogenannte Firmenpensionen oder „direkte Pensionszusagen“
- C. Versicherungen zugunsten der Arbeitnehmer(innen)
A. Pensionskassen: ein modernes Instrument der betrieblichen Altersvorsorge stellen maßgeschneiderte Modelle zur Verfügung, die für Mitarbeiter und Unternehmer steuergünstiges Ansparen ermöglichen. Ein wesentlicher Vorteil für Unternehmer, die Einzahlungen in die Pensionskasse sind frei von allen Lohnnebenkosten . Im Falle eines Firmenwechsel gehen Pensionsansprüche des Arbeitnehmers nicht verloren. Arbeitgeber, die sich für solche Lösungen stark machen, schaffen eine persönliche Bindung der Mitarbeiter zum Unternehmen und erhöhen dadurch auch die Arbeits Motivation.
B. Pensionszusagen des Unternehmens als möglicher Weg zur betrieblichen Vorsorge.
Auch bei diesem Modell spart der Arbeitgeber Steuern, indem er die zukünftige Vorsorgelücken seiner Mitarbeiter(innen) verkleinern kann. Pensionszusagen sind Vereinbarungen zwischen Unternehmen und Arbeitgeber, die sehr oft eine starke Bindung der Mitarbeiter an die Firma bezweckt. Diese Sonderleistung kommt zumeist günstiger als eine Gehaltserhöhung, da keine Lohnnebenkosten anfallen. ACHTUNG: Diese Form wird nicht automatisch bei einem Firmenwechsel mit übernommen und muss daher bei einem neuen Arbeitgeber mit verhandelt werden. Im Falle von schrifltichen, rechtsverbindlichen und unwiderruflichen Pensionszusagen können Rückstellung gebildet werden, die aus 50% Wertpapieren gedeckt sein müssen.
C. Versicherungen zugunsten der Arbeitnehmer bzw. ihrer Angehörigen.
Ausgaben des Arbeitgebers für Versicherungs- und Vorsorgeeinrichtungen, die der Absicherung der Arbeitnehmer oder diesen nahe stehenden Personen dienen, sind bis zu einem Betrag von 300 Euro pro Jahr steuerfrei. Diese müssen allerdings allen oder zumindest bestimmten Gruppen gewährt werden. Dazu gehören z.B.
- Beiträge zu Unfall-, Kranken- oder Lebensversicherungen
- Pensionskassen
- der Erwerb von Pensionsinvestmentfonds
3. Säule: Die private Pensionsvorsorge
Wie letzte Woche erwähnt kann mit der privaten Pensionsvorsorge jeder selber bestimmen, ob er diese für den Zeitraum zwischen verfrühtem Arbeitsende und Pensionsbeginn ( zb. 60 – 65 Lj.) oder generell erst ab dem offiziellen Pensionsantritt, verwendet. Wie hoch diese ausfallen muss, um private Hobbies, wie vermehrtes Reisen, Unterstützung der eigenen Kinder bzw. Enkel etc. sich leisten zu können, sollten Sie mit einem Fachmann besprechen.
Für Ihre private Vorsorge gibt es eine große Auswahl an profitablen Anlagemöglichkeiten:
- Rentenversicherungen
- Die staatlich geförderte Pensionsvorsorge
- Die Fondsvorsorge
- Die Privat-Pension
- Bestehende oder zukünftige Immobilien
Für welche Vorsorgeform(en) Sie sich entscheiden, hängt davon ab, ob Sie einen bestimmten Betrag veranlagen oder regelmäßig sparen wollen. Generell gilt: Je früher Sie mit der privaten Vorsorge beginnen, desto höher ist Ihre Auszahlung bzw. desto geringer ist ihre Pensionslücke.