Das österreichische Bankgeheimnis ist abgeschafft

Ab 01. Oktober 2016 ist unser bisher hoch geschätztes Bankgeheimnis Geschichte. Ab sofort müssen österreichische Banken sämtliche Kontoverbindungen ihrer Kunden an das Finanzministerium melden. Auf Knopfdruck besteht Einsicht in alle Bankverbindungen. Diese werden zentral gespeichert und können unter einem individuellen „Personenkennzeichen“ abgerufen werden. Die Diskretion geht zu Ende.

Bankgeheimnis abgeschafft

Austausch von Kontodaten über die Steuerbehörden

Noch weit greifender ist der Austausch ausländischer Konten über die Steuerbehörden hinaus ab 01. Jänner 2017. Insgesamt 104 Staaten nehmen an diesem Verfahren teil um das Verbergen von Schwarzgeld, genauso wie ein ausländisches Depot oder eine ausländische Lebensversicherung, anzuzeigen.
Sehr interessant dabei, auch exotische Staaten wie Bahamas und Panama haben sich diesen Richtlinien unterworfen. Hier geht es nicht nur um gut betuchte Kunden in der Schweiz oder Liechtenstein, auch unzählige Kleinanleger, die ein Fondsdepot in Luxenburg besitzen, sind davon betroffen. Österreicher die im Ausland ihren Arbeitsplatz haben, werden ebenfalls von dieser Änderung erfasst.

Bankgeheimnis zu ende

Sämtliche österreichischen Bankkonten und Lebensversicherungsverträge werden dann samt Guthaben an das neue Wohnsitzland gemeldet. Wer dies nicht möchte, kann noch bis Ende 2016 die Guthaben zu einem heimischen Institut transferieren und die ausländischen Kontoverbindungen schließen.

Wie sieht nun die Praxis ab 01 Oktober aus:

Österreichische Banken und Lebensversicherungen haben die Verpflichtung bei jedem neuen Konto bzw. Vertrag genau zu prüfen, ob der Kunde auch in einem anderen Land steuerlich ansässig ist.

Zum Beispiel ein Ferienhaus im Ausland kann so zum Thema werden. Heimische Banken haben den Auftrag relevante Verbindungen ins Ausland zu prüfen. Ein Dauerauftrag ins Ausland könnte hier bereits einen Anlassfall darstellen. Im Zweifelsfall werden wahrscheinlich Steuerberater zur Aufklärung beitragen müssen.

Bank und Versicherungsmitarbeiter sollten auf keinen Fall den Kunden raten, einen Auslandsbezug, nicht anzugeben. Der Strafrahmen kann hier bis zu 200.000€ betragen.
Wahrscheinlich wird es in der Praxis in einzelnen Fällen ohne vorherige Gespräche zu einer automatischen Meldung kommen, daher muss in diesem Fall mit zusätzlichen Aufwand bei Anfragen aus dem Ausland gerechnet werden.

Parallel mit der Meldepflicht tritt auch das „Zentrale Kontoregister“ in Kraft. Bei diesem rein österreichischen Verfahren werden sämtliche inländische Bankverbindungen vom Girokonto bis zum möglichen Sparvertrag zentral gespeichert. Im Hintergrund erhält jeder Bürger ein spezifisches Personenkennzeichen. Die Abfrage darf nur bei einem konkreten Verdacht auf ein Straf- oder Finanzstrafverfahren erfolgen.

Meiner Ansicht könnte dieses Register in einzelnen Fällen sogar Vorteile für Betroffene bieten. Bisher wurden solche Anfragen über die Bankenverbände an alle Institute weitergeleitet. Es kam daher zu einer globalen Einsicht vieler Bankmitarbeiter, dass ein spezieller Bürger im Verdacht steht, eine strafbare Handlung begangen zu haben. Künftig beschränken sich die Anfragen nur auf jene Bankinstitute, die unter dem Personenkennzeichen gespeichert sind.

Aus Sicht der Banken ergibt sich wieder einmal ein erheblicher Mehraufwand, da jeder Kontoinhaber mit dem Melderegister abgeglichen werden muss