Aufgrund der enormen Arbeitsleistungen vor dem Jahresende vergessen viele Arbeitnehmer und Unternehmer auf die letzten Möglichkeiten zur Steuersenkung.

Steuern sparen
Image courtesy of Ambro / FreeDigitalPhotos.net

Während die Arbeitnehmer die letzte Möglichkeit haben ihre Arbeitnehmerveranlagung rückwirkend bis einschließlich 2008 einzureichen, stehen für Unternehmer eine Vielzahl spezieller Abschreibemöglichkeiten zur Verfügung.

Arbeitnehmer:

Sonderausgaben und Werbungskosten

Zu Sonderausgaben zählen Kosten für die Sanierung von Wohnungen oder für die Anschaffung neuen Wohnraums, Zahlungen für freiwillige zusätzliche Kranken, Unfall oder Pensionsversicherungen. Auch Kirchenbeitrag, Gewerkschaftsbeitrag und Spenden an spezielle Organisationen können geltend gemacht werden.

Unter Werbungskosten versteht man Kosten, die durch die Berufsausübung entstehen. Das sind Ausgaben für Aus und Weiterbildungen genauso wie für Umschulungen, Sprachkurse, Fachliteratur oder Arbeitsmittel wie zum Beispiel ein Computer, sofern sie nachweislich berufsbedingt notwendig sind und nicht vom Arbeitgeber bezahlt wurden.

Auch die Pendlerpauschale gehört zu den Werbungskosten. Es wird zwischen einer kleiner und großen Pauschale unterschieden. Diese können Beschäftigte geltend machen, die von zu Hause zum Arbeitsort mehr als 20 Kilometer zurück legen müssen und für die die Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels möglich und zumutbar ist. Das große Pendlerpauschale gibt es ab einer Entfernung von 2 Kilometer, wenn es keine öffentlichen Verkehrsmittel gibt oder die Anfahrt mit öffentlichen Fahrzeugen zu lang wäre. zb. bei Nachtarbeit.

Kinderfreibetrag, Kinderabsetzbetrag

Eltern können bei der Arbeitnehmerveranlagung Kinderfreibeträge, Kinderbetreuungskosten oder auch Alimente für Kinder, die nicht im selben Haushalt leben, absetzen.

Verdient nur ein Elternteil, können Mutter oder Vater unter bestimmten Voraussetzungen einen so genannten Alleinverdienerabsatzbetrag beantragen und sich damit eine Steuer von mindestens 494 Euro ersparen. Dieser Absetzbetrag wird auch als Negativsteuer bar ausgezahlt, wenn keine Lohnsteuer angefallen ist. Der Jahresbeitrag für die Kinderbetreuung beträgt pro Kind und Jahr bis zu 2300 €. Voraussetzung, das Kind hat das zehnte Jahr noch nicht erreicht und die Betreuung wird durch qualifizierte Personen durchgeführt (zb. Tagesmutter).

Unter dem Begriff außergewöhnliche Belastungen zählen jene Kosten, die durch eine Krankheit, eine Kur, oder von einer Behinderung entstehen.

ACHTUNG:

Grundsätzlich sollten alle Arbeitnehmer , welche nicht durchgehend das ganze Jahr bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind, die Arbeitnehmerveranlagung beantragen (zb. Ferialjob).

Unternehmer:

Gewinnfreibetrag bei Einzelunternehmen, 2013

Übersteigt der Gewinn eines Unternehmen die 30.000,–€ kommt ein investitionsbedingter Gewinnfreibetrag wie folgt dazu: (welcher noch für dieses Jahr kurzfristig abgeschlossen werden kann)

  • bis 175.000,–€ Gewinn: 13% Gewinnfreibetrag
  • über 175.000,– bis 350.000,–€ Gewinn: 7% Gewinnfreibetrag
  • über 350.000,– bis 580.000,–€ Gewinn: 4,5% Gewinnfreibetrag
  • über 580.000,–€ Gewinn: kein Gewinnfreibetrag

Bis zu einem Gewinn von 30.000,–€ erhält der Unternehmer aktuell einen Grundfreibetrag in der Höhe von 13% automatisch berücksichtigt.

Erwerb von geringwertigen Wirtschaftsgüter

Anschaffungskosten bis zu 400,–€ als Wirtschaftsgüter können im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben werden. Bedeutet etwaige Anschaffungen von 2014 vor verlegen.

Ertragssteuerfrei Geschenke und Feiern für Mitarbeiter

Betriebsveranstaltungen, wie zb. Weihnachtfeiern, sind bis zu 365,–€ pro Arbeitnehmer und Jahr lohnsteuer und sozialversicherungsfrei. Geschenke als Gutscheine, nicht aber als Bargeld sind innerhalb eines Freibetrages von 186,–€ ebenfalls lohn und sozialversicherungsfrei.

Spenden aus Betriebsvermögen

Bis zu 10% des Gewinn bezogen auf das aktuelle Wirtschaftsjahr können an spezielle Einrichtungen gespendet werden.