Arztversicherung – Berufshaftpflichtversicherung

Die Berufshaftpflichtversicherung schützt den Arzt vor Schäden die bei der Ausübung der beruflichen Tätigkeit entstehen.

Arztversicherung
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Seit 2010 gilt ein neues Ärztegesetz, das die Möglichkeit einer Ärzte – GmbH Gründung vorsieht. Ebenfalls seit diesem Zeitpunkt müssen alle niedergelassenen Ärzte, private Kliniken und angestellte Ärzte, die zusätzlich eine Ordination betreiben eine verpflichtende Arzt-Berufshaftpflichtversicherung abschließen.

Damit hat der Gesetzgeber einen wichtigen Schritt zur Absicherung von Patienten ermöglicht, wenn es um Schadenansprüche geht.

Der Gesetzgeber hat sich dazu einige wichtige Details einfallen lassen, so muss die Versicherungssumme mindestens 2 Mio Euro für Schadensansprüche betragen, eine Deckung von reinen Vemögensschäden beinhalten. ( Verdienstentgang, Unterhalt etc. ) und eine zeitlich unbegrenzte Nachhaftung aufweisen.

Mein persönlicher Tipp: Lassen Sie sich von der Höhe der Versicherungssumme nicht täuschen, jeder Arzt haftet nach den ABGB unbegrenzt. daher ist eine Verdoppelung für die Arztversicherung auf 4 Mio Euro anzuraten.

Arztrechtsschutz

Jeder Arzt ist täglich mit kaum kalkulierbaren Risiken konfrontiert, Das Spektrum reicht von behaupteten Behandlungfehler, Honorarsteitigkeiten mit Sozialversicherungträgern bis zur Einforderung von Honoraren. Die Folgen können eine Gefährdung der Anstellung sein und bis zur Existenz der eigenen Praxis führen.

Ob als selbständiger Arzt mit eigener Ordination oder als angestellter Arzt in einem Spital. Ein guter Rechtschutz Versicherer kann dafür sorgen, dass Sie im In- oder Ausland bestens mit freier Anwaltswahl ausgestattet vor Gericht oder Behörden vertreten werden. Eine Arztversicherung, sprich Berufshaftpflicht oder/und Rechtsschutz, ist empfehlenswert.

Bitte bedenken Sie, für den Fall dass Sie als Arzt eine Praxis haben so haften sie für Fehler des Personals, auch für Fehler, die durch Assistensärzte oder eine Vertretung entstehen haften sie als Arzt mit ihrem Vermögen. Darüber hinaus ist die Erste Hilfe Leistung ein weiteres Haftungsrisiko.

Für Patienten:

Diese Änderungen bedeuten in der Praxis für Patienten eine wesentliche Verbesserung um seine Schadensforderung geltend machen zu können, da sich die Geschädigten direkt an den Versicherer wenden können.