Steuervorteil für 2014 sichern. Was ist neu ?

Alle Jahre wieder, zum beginnenden Herbst kommen die Ideen zum Thema Steuern sparen. Heute wieder einmal Steuervorteile für Unternehmer – aktualisiert am Okt. 13, 2014.

Nach dem 30.06.2014 ist die Inanspruchnahme des Gewinnfreibetrag neben betrieblichen Investitionen ausschließlich für Käufe von Wohnbauanleihen mit einer Behaltdauer von mindestens 4 Jahren möglich.

Anspruchsvoraussetzungen:

Steuervorteil
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Natürliche Personen, die über betriebliche Einnahmen verfügen ( Einkünfte aus Gewerbebetrieb, aus selbständiger Arbeit bzw. Einkünfte aus Land und Forstwirtschaft ) können den Gewinnfreibetrag nutzen. Die Art der Gewinnermittlung ist dabei nicht relevant, sowohl Einnahmen -Ausgaben – Rechner, als auch Bilanzierer können den Gewinnfreibetrag beanspruchen. Einzig für Kapitalgesellschaften zb. GmbH gilt diese Regelung nicht.

Bei höheren Gewinn (Bis zu einer Bemessungsgrundlage von 30.000,–€ wird ein Gewinnfreibetrag von maximal 13% des im Geschäftsjahr erzielten Gewinns ohne zusätzlichem Investment zuerkannt.) kann für den diese Summe übersteigenden Betrag ein gestaffelter, allerdings investionsbedingter Gewinnfreibetrag geltend gemacht werden. Bis zu einer Bemessungsgrundlage von 175.000,–€ steht ein Gewinnfreibetrag in der Höhe von 13% zu, für die weiteren Gewinne bis 350.000,–€ reduziert sich der Gewinnfreibetrag auf 7 %, für Gewinne darüber auf 4,5 %. Daraus resultiert bei einem maximalen Gewinn von 580.000,–€, ein maximaler Gewinnfreibetrag von 45.350 €, inklusive dem Grundfreibetrag.

Steuervorteil Beispiel: 1

Ein freier Dienstnehmer erzielt einen Gewinn von 24.000,–€. Der Gewinnfreibetrag beträgt 3.120,–€ ( 13% von 24.000,–). Vorteil: Die zu bezahlende Steuer errechnet sich daher von 20.880,–€.

Steuervorteil Beispiel: 2

Ein freier Dienstnehmer erzielt einen Gewinn mittels Einnahmen – Ausgaben – Rechnung mit 37.000,–€.

A) Er hat in diesem Jahr keine Investitionen getätigt. Der Gewinnfreibetrag beläuft sich auf 3.900,–€ ( 13% von 30.000,–€) . Für die zu berechnende Steuer wird ein Gewinn von 33.100,–€ herangezogen.

B) In diesem Beispiel werden Investionen von 1.000,–€ getätigt, wovon sich tatsächlich 910,–€ auswirken. Der maximale Gewinnfreibetrag beläuft sich auf 4.810,–€ ( 13% von 37.000,–€). Hier kommt es zu einem steuerpflichtigen Einkommen von 32.190,–€, da die restlichen 90,–€ den maximalen Gewinnfreibetrag übersteigen.

C) Es kommt zu einer Investion von 520,–€. Es kann daher nur ein Gewinnfreibetrag von 4.420,–€ ( 3.900,–€ + 520,–€ ) berücksichtigt werden, da der maximale Gewinnfreibetrag nicht durch tatsächliche Investionen ausgeschöpft wird. Dies Basis des steuerpflichtigen Einkommen beträgt hier 32.580,–€.

Was fällt unter dem begünstigtes Anlagevermögen, was nicht?

1.) Das sind neue, abnutzbare, körperliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit einer gewöhnlichen Nutzungsdauer von mindestens 4 Jahren, die einem inländischen Betrieb oder einer inländischen Betriebsstätte zuzurechnen sind.

2.) Geringe Wirtschaftsgüter (mit Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten bis max. 400,–€) , wenn diese sofort als Betriebsausgabe abgesetzt werden, fallen nicht darunter.

3.) Gebrauchte Wirtschaftsgüter.

4.) PKW und Kombi, so ferne diese nicht als Fahrschulfahrzeuge bzw. Fahrzeuge zu gewerblichen Personenbeförderung dienen.

Steuervorteil für 2013 sichern

Ein sehr guter Artikel von der Bollenberger & Bollenberger Beratungsgruppe fast alle Maßnahmen zusammen die Steuervorteile für Unternehmer mit sich bringen, aber nicht nur.

Gewinnfreibetrag

Der Gewinnfreibetrag steht allen natürlichen Personen unabhängig von der Gewinnermittlungsart zu und beträgt bis zu 13% des Gewinnes.

Bis zu einem Gewinn von 30.000 € steht jedem Steuerpflichtigen ohne Nachweis ein Grundfreibetrag von 13% (somit 3.900 €) zu; für die Geltendmachung eines höheren Freibetrags sind entsprechende Investitionen erforderlich. Begünstigte Investitionen umfassen grundsätzlich abnutzbare körperliche Anlagen bzw. bestimmte Wertpapiere (insbesondere Anleihen und Anleihenfonds) und erfordern eine Nutzungsdauer bzw. Behaltefrist von 4 Jahren.

Bei Inanspruchnahme einer Betriebsausgabenpauschalierung steht nur der Grundfreibetrag zu. Der Gewinnfreibetrag vermindert auch die GSVG-Bemessungsgrundlage und somit neben der Steuerbelastung auch die Sozialversicherungsbelastung. Seit der Veranlagung 2013 wird der Gewinnfreibetrag für Gewinne ab 175.000 € reduziert und beträgt zwischen 175.000 € und 350.000 € 7%, zwischen 350.000 € und 580.000 € nur mehr 4,5%, für den darüber hinaus gehenden Teil der Gewinne entfällt der Gewinnfreibetrag zur Gänze. In Summe beträgt der Freibetrag daher maximal 45.350 €.

Des Weiterem finden sie hier Steuervorteil-Tipps für alle Steuerpflichtigen.