Sommerurlaub 2015 – PKW Reisen
Sommerurlaub mit dem Auto 2015
Auf Österreichs Strassen gehören Warndreieck, Warnweste und Verbandszeug mittlerweile zur Grund bzw. Pflichtausstattung im Fahrzeug. Kaum verlassen Sie das Land stellt sich die Situation anders dar. Man ist gut beraten, sich vor der Abfahrt über die jeweiligen Mitführpflichten des jeweiliges Landes zu informieren – sonst drohen teilweise hohe Strafen.
Warnwesten:
In Deutschland, Frankreich,Spanien und der Slowakei besteht Warnwestenpflicht. In Italien, Kroatien, Luxemburg, Polen, Rumänien, Slowenien,Tschechien, Ungarn und Bulgarien muss sogar für jeden Insasse eine Weste mitgeführt werden. Mögliche Strafen liegen zwischen 90 und 150,–€
Feuerlöscher:
Eine Pflicht zur Mitnahme eines Feuerlöscher besteht unter anderem in Griechenland, Rumänien, Türkei, Bulgarien und Baltikum. Empfehlungen gibt es für Norwegen, Dänemark und Schweden.
Abschleppseil:
In Serbien und Mazedonien müssen Sie ein Abschleppseil mitführen.
Warndreieck:
Die Sinnhaftigkeit einer Warndreieck Pflicht steht sicherlich außer Frage. Auffällig dabei, dass es in der Türkei und in Zypern die Pflicht von zwei Warndreiecken gibt.
Ersatzlampenset:
Das Mitführen von Ersatzlampen ist grundsätzlich in allen Europäischen Ländern empfohlen, in Russland, Montenegro, Slowenien und Kroatien vorgeschrieben.
Ersatzreifen:
Auch Ersatzreifen ( Reparaturset ) sind eine Notwendigkeit und daher generell empfehlenswert. Verpflichtend sind diese nur in Spanien.
Reservekanister:
Hier gilt die Regel, lieber auf dem Weg in den Urlaub günstig Volltanken, als mit vollen Reservekanister unterwegs zu sein. Auch hier müssen Sie sich unbedingt vorher über unterschiedliche Zoll-Vorschriften erkundigen. Nach Deutschland, Slowakei dürften Sie 20 Liter einführen, nach Liechtenstein sogar 25 Liter im Pkw. Zollrechtlich verboten ist die Einfuhr von Treibstoff nach Italien, Ungarn, Polen, Slowenien und Kroatien.
Vignetten, Tempolimit, Tagfahrlicht, Strafen:
Bevor Sie sich auf Reisen begeben informieren Sie sich unbedingt über die verschiedenen Verkehrsregeln wie Tempolimits, Vignettenpflichten, Maut und Mitführpflichten. Detaillierte Informationen erhalten Sie auch über die OEMTC Länderinfo. Wer Strafbescheide ignoriert, sollte sich bewusst sein, dass spätestens bei Wiedereinreise in das Urlaubsland die Eintreibung des offenen Strafbetrags vor Ort droht. Damit das nicht passiert, sollten sich Autourlauber vorab über die Verkehrsbestimmungen im jeweiligen Reiseland informieren.
Mein persönlicher Tipp:
Die oben angeführten gesetzlichen Bestimmungen gelten auch für Mietautos. Es ist daher vor Übernahme eines Fahrzeug auf die Bestimmungen des jeweiligen Landes zu achten. Bei einer möglichen Verkehrskontrolle haftet der Lenker und nicht der Vermieter. Nehmen Sie sich für den Bedarfsfall einen Europäischen Unfallbericht mit. Beachten Sie, wann und wohin die einfache grüne Karte nicht ausreicht. zb. asiatische Türkei, Bedenken Sie, dass manche Vergehen wie zb. das Einfahren in Umweltzonen ( bis zu 500,–€), das nicht mitführen von Warnwesten in Frankreich ( bis zu 750,–€ ), das überfahren einer roten Ampel in Großbritannien ( bis zu 1.400,–€ ) geahndet werden kann.