Selbstauskunft über Bonitätsdatenbanken
Bonität – wichtige Kredit Voraussetzung
Vor dem Abschluss eines Kreditvertrags, einer Versicherung, eines Handyvertrags oder auch bei Onlinegeschäften wird die Bonität des Vertragspartners überprüft.
Lieferungen auf offene Rechnung, Handyverträge Ratenzahlungsvereinbarungen, etc. stellen Kredite ihrer jeweiligen Vertragspartner dar. Diese müssen sich absichern, dass die getroffenen Zahlungsvereinbarungen eingehalten werden. Kreditauskunftsdateien ermöglichen durch sorgfältig und korrekt recherchierte Auskünfte den Kreditgebern, die benötigten Informationen über die Bonität ihrer Kunden einzuholen. Die im Datenschutzgesetz vorgesehenen Auskunfts-, Korrektur-und Löschungsrechte garantieren Ihnen die Aktualität und Transparenz über die vorliegenden Informationen.
Wie arbeiten Kreditauskunftsdateien?
Diese sind gesetzlich berechtigt, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit von Unternehmen und Privatpersonen zu erteilen. Im Rahmen der Tätigkeit werden Auskünfte über die Bonität, insbesondere unter Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit und des bisherigen Zahlungverhaltens – aber auch weiterer Kreditrelevanter Umstände – erteilt.
Im Rahmen dieser Tätigkeit entscheiden Kreditauskunftdateien nicht über die Gewährung oder Ablehnung einer Geschäftsbindung. Ihre Aufgabe ist es es, den Kreditgebern Informationen über die Bonität des künftigen Geschäftspartners als Basis für Kreditentscheidungen zu geben.
Die Auskunft wird aus bereits gespeicherten Informationen ( Datenbanken ), sowie im Auftragsfall aus den im Anlassfall ermittelten Daten erstellt. Das Datenschutzgesetz sieht vor, dass ein Unternehmen / eine Person über die Ermittlung bonitätsrelevanter Daten informiert wird. Dies kann im Rahmen der Datenerhebung erfolgen. Oft haben Sie dieser Auskunfterstellung bereits bei Bestellung oder bei Vertragsabschluss ihrem Vertragspartner gegenüber zugestimmt.
WIE ERFAHRE ICH, WELCHE DATEN ÜBER MICH GESPEICHERT SIND?
Ein umfangreiches Auskunftsrecht ist im Datenschutzgesetz geregelt. Es genügt ein formloser, schriftlicher Antrag an die jeweilige Kreditauskunftsdatei. Um den Missbrauch ihrer Daten zu vermeiden, müssen die Kreditauskunftsdateien ihre Identität sicherstellen.
Mein persönlicher Tipp: Legen Sie ihrer Anfrage die Kopie eines Lichtbildausweises bei.
Die Kreditauskunftsstellen sind gesetzlich verpflichtet, innerhalb von 8 Wochen die verlangte Selbstauskunft zu zusenden.
Welche Kosten entstehen für die Selbstauskunft?
Das Datenschutzgesetz sieht vor, dass Sie ihre Selbstauskunft über den aktuellen Datenbestand einmal jährlich unentgeltlich erhalten.
Was kann ich gegen fehlerhafte Einträge tun?
Ebenfalls im Datenschutzgesetz ist geregelt, dass unrichtige und nicht aktuelle Daten korrigiert oder gelöscht werden müssen. Auch hier empfiehlt es sich, einen schriftlichen, formfreien Antrag an die Kreditauskunftsdatei zu stellen.
Was passiert bei strittige Forderungen?
Kreditauskunftsdateien verarbeiten Informationen über ihr bisheriges Zahlungsverhalten. Daran kann ein Kreditgeber erkennen, wie sorgfältig Sie ihren Zahlunsverpflchtungen nachkommen. Sie dienen daher ihrer Kreditwürdigkeit. Sie entscheiden nicht, ob die Forderung zur Recht besteht.
Kann ich mich aus einer ( Bonitäts-) Datenbank komplett löschen lassen?
Im Datenschutzgesetz ist das Widerspruchsrecht geregelt. Sofern die Verwendung ihrer Daten nicht gesetzlich vorgesehen ist, hat jeder Betroffene – Unternehmer oder Privatperson- das Recht, gegen die Speicherung und Verwendung der Daten Widerspruch zu erheben.
Die Daten sind binnen acht Wochen aus der Datenanwendung zu löschen, sofern das Gesetz nicht Ausnahmen vorsieht. Der Antrag dazu sollte ebenfalls schriftlich, mit Beilage einer Ausweiskopie erfolgen.
Welche Konsequenzen hat ihr Ansuchen auf Löschung?
Ihr Vertragspartner ( Kreditgeber oder Lieferant ) möchte sicherstellen, wer sein Kunde ist und ob dieser seinen vertraglichen Verpflichtungen nachkommen kann.
Kreditauskunftsdateien kommen ihren gesetzlichen Verpflichtungen nach und löschen auf Ihren Antrag hin sämtliche über Sie gespeicherte Daten, nicht nur jene die zwar sachlich richtig, aber von Ihnen nicht gewünscht sind.
In diesem Moment werden Sie für Ihren Kreditgeber ein völlig Unbekannter, da keinerlei Informationen über Sie vorliegen. Sogar ihre Namens- und Adressdaten sind gelöscht. Die Chancen auf eine neue Kreditgewährung oder eine Lieferung auf Rechnung sinken dadurch beträchtlich.
Der Gesetzgeber räumt Ihnen kostenfreie Auskunfts- und Löschungsrechte ein. Die Beauftragung eines Dritten verursacht Ihnen nicht notwendige Kosten.
Ein Antrag auf Löschung Ihrer Daten hat zur Folge, dass Ihr Kreditgeber oder Lieferant keinerlei bonitätsrelevante Informationen erhält. Es kommt zu keiner verbesserten Bonität.
Hier der Link für die Selbstauskunft für Private.