Negativzinsen – Was haben Sie davon?
Zinssatzänderung – Negativzinsen
Was tun wenn Ihnen Sie von ihrem Kreditinstitut, wie in den letzten Wochen sehr häufig, ein Schreiben erhalten, dass die Bank die Anpassung der Zinsen nun anders sieht bzw. für Ihr Institut anders auslegt. ANMERKUNG: Nicht zum Vorteil der Kunden!
Zinsanpassungsfaktor…
In den meisten bestehenden Kreditverträgen wurden in den letzten Jahren Indikatoren als Zinsanpassungsfaktor festgelegt. So zu Beispiel folgende Indiktatoren:
1-, 3-, oder 6 Monats- EURIBOR, SMR oder LIBOR mt einem Aufschlag.
Euribor = European Interbank Offered Rate, ist ein Leitzins des Geldmarktes, der angibt, zu welchem Kreditzins die Banken einander Geld leihen.
SMR = Sekundärmarktrendite, ist eine Kennzahl des Kapitalmarktes, die die Durchschnittsverzinsung von umlaufenden Anleihen anzeigt.
Libor = London Interbank Offered Rate, ist ein Leitzins des Geldmarktes, der angibt, zu welchem Kreditzins die Banken einander Fremdwährungsgeld leihen.
Zinsgleitklausel = ist eine vertragliche Regelung, wonach der Zinssatz eines Vertrages an eine bestimmte veränderliche Bezugsgröße gekoppelt ist, so dass sich dieser automatisch bei Veränderung der Bezugsgröße ändert.
Einige österreichische Banken vertreten die Ansicht, dass eine Zinsanpassung zugunsten des Kreditnehmers unter Null, bedeutet Negativ – Zinssatz, nicht möglich sei. Die daraus resultierende Frage, darf die Bank einseitige Grenzen bei der Zinsanpassung ziehen?
Nach Rücksprache mit mehreren Experten wurde bestätigt, dass es dazu bereits Musterverfahren gibt. Die meisten Konsumentenvertreter glauben, dass die Auslegung der Banken, der Zinssatz könne nicht unter Null sinken, nicht halten werde. Vor allem deshalb, weil es eine einseitige Änderung des Vertrages wäre, was wiederum dem Gebot der Zweiseitigkeit des § 6 Abs 1 Z5 KSchG widerspricht. Aufgrund der aktuellen Verbandsklage sollte die Entscheidung des obersten Gerichtshof abgewartet werden, Ansprüche sollten daher keinesfalls vor dem Jahresende 2017 verjähren.
Beispiel dazu:
Aktueller Indikator minus 0,5% und Aufschlag 1,2 % = Sollzinssatz 0,7 %. angenommener Indikator minus 1,3% und Aufschlag 1,2% = Sollzinssatz statt minus 0,1 % hier möchte die Bank einen Sollzinssatz von + 0,00001 % verrechnen.
Mein persönlicher Tipp: Kreditnehmer, die von ihren Banken ein Schreiben erhalten, in denen eine einseitige Änderung der vereinbarten Zinsanpassungsklausel angekündigt wird, ist dringend anzuraten, sofort schriftlich zu widersprechen.
ACHTUNG: bestehende Schweizer Franken Kreditnehmer betrifft dieses Thema bereits, da der 1 monatige Libor bereits über minus 1% stand.
Für weitere Fragen stehe ich wie gewohnt zur Verfügung.