Auto-KFZ Versicherungsvergleich
Bei der Autoversicherung zeigen unsere Erhebungen, dass zwischen den einzelnen Versicherungen sehr hohe Prämienunterschiede bestehen.
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Der kostenlose Versicherungsvergleich-Rechner bietet Hilfe bei der Ermittlung der günstigsten Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung.
Zweck der Kfz-Haftpflichtversicherung
In Österreich ist der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Schadenersatzverpflichtungen, die aus der Verwendung des versicherten Fahrzeuges entstehen können, werden damit gedeckt: gerechtfertigte Ansprüche eines Unfallgegners zufrieden gestellt, ungerechtfertigte Ansprüche abgewehrt. Mitversicherte Personen sind der Eigentümer oder Halter des Kfz, der vom Halter berechtigte Lenker, die Insassen sowie Personen, die den Lenker einweisen.
Wahl der Versicherungssumme
Die gesetzliche Mindestversicherungssumme beträgt derzeit 7 Millionen Euro. Einen höheren Schutz können Sie frei wählen. Die Mehrkosten sind sehr gering.
Wahl der Zahlungsweise
Jährliche Zahlung mit Bankeinzug erspart Zuschläge für unterjährige Zahlung (bei monatlicher, viertel- oder halbjährlicher Zahlung).
Wechsel der Versicherung
Sie sollten die bisherige Versicherung erst dann kündigen, wenn Sie eine neue Versicherung für Ihr angemeldetes Kraftfahrzeug gefunden haben und bereits eine schriftliche Zusage des neuen Versicherers vorliegt.
Ihr Versicherungsschutz beginnt bereits mit Ausstellung der Versicherungsbestätigung, mit der die Anmeldung Ihres Kraftfahrzeuges möglich ist.
Vor einem geplanten Versicherungswechsel sollten Sie beachten, dass das Bonus-Malus-System nicht mehr zwingend vorgeschrieben ist, sondern auch andere Prämienbemessungssysteme zulässig sind.
Verhandeln Sie bei einem Neuvertrag unbedingt über die Prämienstufe. Nicht überall landen nämlich Neueinsteiger automatisch in der kostenintensiven Stufe 9.
Sollte es Ihnen passieren, dass Sie von bereits drei Versicherungen abgelehnt wurden, können Sie vom Versicherungsverband die Zuweisung eines Versicherers verlangen. Die zugewiesene Versicherung ist dann zum Vertragsabschluss mit Ihnen verpflichtet. Allerdings ist sie auch berechtigt, von Ihnen einen Prämienzuschlag von 50 Prozent oder einen Schadenersatzbeitrag im Ausmaß einer Jahresprämie zu verlangen.
Kündigung der Versicherung
Die Kfz-Haftpflichtversicherung kann jährlich gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen (aus Beweisgründen am besten mit eingeschriebenen Brief) und spätestens einen Monat vor Ablauf des Versicherungsvertrages bei der Versicherung einlangen.
Eine vorzeitige Kündigungsmöglichkeit gibt es, wenn die Versicherung die Prämie einseitig erhöht. In diesem Fall können Sie den Vertrag binnen eines Monats, nachdem Ihnen die Versicherung die erhöhte Prämie und den Grund der Erhöhung mitgeteilt hat, kündigen. Die Kündigung wird mit Ablauf eines Monats wirksam, frühestens jedoch mit dem Wirksam werden der Prämienerhöhung.
Weitere gesetzliche Kündigungsrechte bestehen etwa nach dem Eintritt eines Versicherungsfalls, etwa eines Schadensfalls, oder bei Verkauf des Fahrzeuges. Bei Eintritt eines Versicherungsfalls können sowohl der Versicherungsnehmer als auch die Versicherung kündigen. Beim Verkauf des Fahrzeuges besteht ein Kündigungsrecht für den Erwerber des Fahrzeuges und die Versicherung.
Versicherungsvergleich lohnt sich
Vergleichsrechner KFZ-Versicherung