Versicherungstipps – Änderungen 2014
Was ist neu bei Versicherungen im kommenden jahr 2014?
Versicherungstipps für Ihr vorteil
Kostenlose neutrale und unabhängige Versicherungsberatung ist unser Anliegen. Hier ein Paar Versicherungstipps für Sie.
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Autofahren
Auf die österreichischen Autofahrer warten einige Neuerungen: Die Bundesregierung plant die Erhöhung der NOVA – Normverbrauchsabgabe, Erhöhung der motorbezogenen Versicherungssteuer und Änderungen des maximalen Sachbezugs bei Privatnutzung eines Firmenautos. Wie diese Erhöhungen genau aussehen werden, wird sich im kommenden Jahr zeigen.
Berufsunfähigkeits-Versicherung
ACHTUNG: Änderungen ab 01.01.2014 bei befristeten Invaliditätspensionen. Diese werden dann vom sogenannten “ Rehabilitationsgeld“ oder “ Umschuldungsgeld“ abgelöst und trifft alle Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer des Jahrgangs 1964 beziehungsweise später Geborene.
Mein Tipp: Sorgen Sie mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung rechtzeitig vor um das Risiko auszulagern. Viele Österreicher schließen für ihr Kraftfahrzeug eine Kasko Versicherung ab, schließen Sie diese Versicherung jetzt für ihr Einkommen ab.
Pensionskonto
Ab 01.01.2014 werden zukünftige Pensionsansprüche für alle ab 01.01.1955 geborene Personen auf Basis eines einzigen Pensionskonto Systems berechnet. Dadurch soll in Zukunft eine verständlichere, transparente Pensionshöhe dargestellt werden können. Für jedes erworbene Versicherungsmonat erfolgt eine Gutschrift, welche ausschließlich ins neue Pensionskonto übertragen wird. Sollte es Lücken im Versicherungsverlauf geben, werden/wurden jene Personen angeschrieben und um konkrete Auskunft gebeten. Der Versicherundsdatenauszug muss vollständig sein um eine korrekte Pensionskontomitteilung zu erhalten.
Zukunftsvorsorge NEU
Seit 01.08.2013 ist es soweit. Die staatlich geförderte Zukunftsvorsorge bietet sowohl für bereits bestehende Verträge eine Umstiegsmöglichkeit, als auch für Neuverträge gelten geänderte Anlage -Regel. Beim Umstieg ist die wichtigste Voraussetzung der bereits zehnjährige Bestand. Bei Neuabschlüssen müssen je nach Alter der Kunden Mindest Aktienquoten erfüllt werden.
Die Informationspflichten der Gesellschaften haben sich erweitert, so müssen die Veranlagungsstrategien und die garantierte Renten vor Vertragsabschluss genau bekannt gegeben werden.
Basisschutz für Jungfamilien nicht vergessen
Ein immer aktueller Versicherungstipp: der günstigste Basisschutz für Jungefamilien ist die Risikolebensversicherung, weil sie nur im Todesfall zahlt. Stirbt ein Ehepartner, erhält der andere eine einmalige Zahlung.
In allen Fällen fragen Sie uns .